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Naturschutzgebiete
Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
erforderlich ist."
Alle Informationen auf einen Blick
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Landkreis Lüneburg
Umwelt
Maike Mangelsdorf
Untere Naturschutzbehörde
+49 4131 26 - 1090+49 4131 26 - 2090E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Umwelt
Sören Frischmuth
Zuständigkeit nach Nachname: Samtgemeinde Scharnebeck, Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus
Untere Naturschutzbehörde
+49 4131 26 - 1209+49 4131 26 - 2209E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Umwelt
Adrian Kreft
Zuständigkeit nach Nachname: Samtgemeinde Bardowick, Samtgemeinde Ostheide, Samtgemeinde Dahlenburg, Gemeinde Adendorf
Untere Naturschutzbehörde
+49 4131 26 - 1354+49 4131 26 - 2354E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Umwelt
N. N.
Zuständigkeit nach Nachname: Samtgemeinde Amelinghausen, Samtgemeinde Gellersen, Samtgemeinde Ilmenau, Hansestadt Lüneburg
Untere Naturschutzbehörde
+49 4131 26 - 1602+49 4131 26 - 2602E-Mail sendenVorstellung der Naturschutzgebiete im Landkreis
Im Landkreis Lüneburg gibt es zahlreiche Naturschutzgebiete – sie bilden bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität und laden naturbegeisterte Menschen zu Wanderungen, Radtouren und Spaziergängen ein.
Im GeoPortal finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Naturschutzgebiete im Landkreis, siehe unter Naturschutz, Schutzkategorie "Naturschutzgebiete".
Zudem werden die Gebiete auf den folgenden Internetseiten genauer vorgestellt.

Hinweisschilder weisen auf die Naturschutzgebiete im Landkreis hin.
© Landkreis Lüneburg