Wasserentnahmegebühr und Wasserbilanz
Jede Inhaberin und jeder Inhaber einer Erlaubnis für eine Wasserentnahme muss die entnommene jährliche Menge über einen Wasserzähler ermitteln und an die Wasserbehörde melden.
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Wie wird die Wasserbilanz erstellt?
Auf Grundlage der entnommenen Menge Wasser setzt die Wasserbehörde die Wasserentnahmegebühr fest und führt sie an das Land ab. Dieses finanziert darüber Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes. Zum 1. Januar 2021 ist der Betrag verdoppelt worden, um damit Maßnahmen des sogenannten Niedersächsischen Weges, der mehr Naturschutz umsetzen soll, zu finanzieren. Die Höhe ist nach Entnahmezweck gestaffelt und beträgt beispielsweise bei Grundwasserentnahmen für Trinkwasser 0,15 €/m³, für Beregnung 0,014 €/m³, für Kühlung 0,074 €/m³ und für sonstige Zwecke 0,18 €/m³. Wenn alle Wasserentnahmen gemeldet sind, erstellt die Wasserbehörde jährlich aufgeschlüsselt nach den Grundwasserkörpern eine Wasserbilanz. Die aktuellste finden Sie im Downloadbereich.