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Mit einer gelben Gießkanne wird eine Pflanze auf einer Erdfläche gegossen.
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Wasserentnahmegebühr und Wasserbilanz

Jede Inhaberin und jeder Inhaber einer Erlaubnis für eine Wasserentnahme muss die entnommene jährliche Menge über einen Wasserzähler ermitteln und an die Wasserbehörde melden. 

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Wasser
Claudia Schröder
Untere Wasserbehörde Verwaltung
04131 26-1330E-Mail senden
Gebäude 11 - Zimmer 312

Wie wird die Wasserbilanz erstellt?

Auf Grundlage der entnommenen Menge Wasser setzt die Wasserbehörde die Wasserentnahmegebühr fest und führt sie an das Land ab. Dieses finanziert darüber Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes. Zum 1. Januar 2021 ist der Betrag verdoppelt worden, um damit Maßnahmen des sogenannten Niedersächsischen Weges, der mehr Naturschutz umsetzen soll, zu finanzieren. Die Höhe ist nach Entnahmezweck gestaffelt und beträgt beispielsweise bei Grundwasserentnahmen für Trinkwasser 0,15 €/m³, für Beregnung 0,014 €/m³, für Kühlung 0,074 €/m³ und für sonstige Zwecke 0,18 €/m³. Wenn alle Wasserentnahmen gemeldet sind, erstellt die Wasserbehörde jährlich aufgeschlüsselt nach den Grundwasserkörpern eine Wasserbilanz. Die aktuellste finden Sie im Downloadbereich.

Online-Plattform "Digitales Wasserbuch"

Mit der Einführung des "Digitalen Wasserbuches" erhalten alle Gewässerbenutzer/in die Möglichkeit Einblick in ihre Wasserbuchakte zu nehmen, um z. B. den Verfahrensstand, die genehmigten Mengen sowie die noch zur Verfügung stehende Beregnungsmenge des 10-jährigen Mittels oder aber die Gültigkeitsdauer usw. einzusehen und ihre Entnahmemengen selbständig zu erfassen.

Die Online-Plattform des Landkreises Lüneburg finden Sie hier.

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