Wasserentnahmegebühr und Wasserbilanz
Jede Inhaberin und jeder Inhaber einer Erlaubnis für eine Wasserentnahme muss die entnommene jährliche Menge über einen Wasserzähler ermitteln und an die Wasserbehörde melden.
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Wie wird die Wasserbilanz erstellt?
Wasserentnahmegebühr und Wasserbilanz
Auf Grundlage der entnommenen Menge Wasser setzt die Wasserbehörde die Wasserentnahmegebühr fest und führt sie an das Land ab. Dieses finanziert darüber Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes. Die Höhe ist nach Entnahmezweck gestaffelt und beträgt beispielsweise bei Grundwasserentnahmen für Trinkwasser 0,17 €/m³, für Beregnung 0,016 €/m³, für Kühlung 0,084 €/m³ und für sonstige Zwecke 0,204 €/m³. Seit Januar 2021 sind die Gebührensätze deutlich erhöht worden. Die Erhöhung erfolgte, um damit Maßnahmen des sogenannten Niedersächsischen Weges für mehr Gewässer- und Naturschutz zu finanzieren sowie einen Inflationsausgleich vorzunehmen.Wenn alle Wasserentnahmen gemeldet sind, erstellt die Wasserbehörde jährlich, aufgeschlüsselt nach den Grundwasserkörpern und den verschiedenen Entnahmezwecken, eine Wasserbilanz. Im Downloadbereich finden Sie u. a. die aktuellste Bilanz.
Online-Plattform "Digitales Wasserbuch"
Mit der Einführung des "Digitalen Wasserbuches" erhalten alle Gewässerbenutzer/in die Möglichkeit Einblick in ihre Wasserbuchakte zu nehmen, um z. B. den Verfahrensstand, die genehmigten Mengen sowie die noch zur Verfügung stehende Beregnungsmenge des 10-jährigen Mittels oder aber die Gültigkeitsdauer usw. einzusehen und ihre Entnahmemengen selbständig zu erfassen.
Die Online-Plattform des Landkreises Lüneburg finden Sie hier.