Beschlussvorschlag:
Der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Thomas Bieler (CDU) wird aufgrund seiner Verzichtserklärung vom 25.01.2023 festgestellt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr.. 1 i.V.m. Abs. 2 NKomVG).
Im Anschluss ist der Nachfolger Hans-Detlef Jacobi durch den Landrat zu verpflichten (§ 60 NKomVG). Er ist gemäß § 54 NKomVG i.V.m. § 43 NKomVG auf die Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hinzuweisen.