Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag stellt fest:
Eine derart hohe Ausweitung von Windkraftanlagen in der vom Umweltministerium ausgegeben Höhe von 4,72 Prozent der Landkreisfläche wäre vor allem in den betroffenen Gebieten eine zu hohe Belastung für die Bürger und würde zur nachhaltigen Zerstörung der Kulturlandschaft im Landkreis Lüneburg beitragen.
Daher fordert der Kreistag die Kreisverwaltung auf:
1. Der Landrat wird beauftragt, sich gegenüber dem Land weiterhin für mehr Transparenz und eine stärkere Verteilungsgerechtigkeit zwischen denLandkreisen einzusetzen, sowie
2. beim Umweltministerium einzufordern:
a) die für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehene Fläche im Landkreis Lüneburg auf 2,2 % der Gesamtfläche des Landkreises zu begrenzen und
b) im Falle der Weigerung der Landesregierung diese Begrenzung anzuerkennen, dieses auf dem Klagewege durchzusetzen.
Zudem fordert der Kreistag die Verwaltung auf:
a) im RROP 2025 eine Obergrenze pro Samtgemeinde auf maximal 3 Prozent für den Ausbau für Windkraft vorzusehen.
b) den Abstand zu Wohnhäusern auf mindestens 1000 Meter festzulegen.
c) keine Flächen für Windkraftanlagen in Wäldern auszuweisen.
Beschluss:
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.