Zum Seitenanfang
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe.
Alle Informationen auf einen Blick
Ansprechpersonen
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Landkreis Lüneburg
Sozialhilfe und Wohngeld
Rebecca Roxin
Hilfe zum Lebensunterhalt: Buchstabe A - R; Leistungen für Asylbewerber: SG Ilmenau
+49 4131 26 - 1070+49 4131 26 - 2070E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Sozialhilfe und Wohngeld
Janna Bechtloff
Teamleitung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Fr-Gö , Hilfe zum Lebensunterhalt: S-Z
+49 4131 26 - 1760+49 4131 26 - 2760E-Mail sendenDienstleistungen
Öffnungszeiten
Dies sind unsere Öffnungszeiten:
Montag
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mittwoch
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Termine
Hier finden Sie die anstehenden Termine zum Thema
Vereinbaren Sie online einen TerminHilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die auf bestimmte Zeit voll erwerbsunfähig sind. Diese Personen sind weder leistungsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) noch nach dem Kapitel 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Darüber hinaus erhalten Altersrentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. eine andere besondere Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII noch nicht erreicht haben, Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die Hilfe erhält, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften oder Mitteln bestreiten kann.