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Eine Person trägt Handschuhe und prüft eine Impfspritze vor einem Kalb im Stall.
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Blauzungenkrankheit (BT)

Serotyp 3 erreicht  Niedersachsen

Am 25.10.2023 wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in einem Schafbestand im Landkreis Ammerland, Niedersachsen, amtlich festgestellt. Damit haben Niedersachsen und Bremen nach Nordrhein-Westfalen (amtliche Feststellung BTV-3 dort am 12.10.2023) den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren.

Weitere Informationen zur BTV-Situation in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) unter diesem Link.

In Folge des neuerlichen Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. 

Eine Übersicht über die Bedingungen zur Verbringung finden Sie hier auf der Internetseite des LAVES, rechts in der Info-Spalte.

Die aktuelle Risikobewertung des FLI und eine Übersicht finden Sie hier auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts und auf TSIS, dem Tierseucheninformationssystem des FLI hier.

Belgien:

In Belgien wurde am 29.09.2023. ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einer Schafhaltung bestätigt. Auch Belgien hat seinen BTV-Freiheitsstaus verloren.

Niederlande:

Am 06.09.2023 gab es die ersten BTV-3-Nachweise in Schafzuchtbetrieben in den Niederlanden. Die ersten Ausbrüche betrafen die Regionen Nord Holland und Utrecht. Bis Anfang Oktober 2023 wurde der Serotyp 3 bereits rund 600 Mal in weiten Teilen der Niederlande nachgewiesen. 

Das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, in den Niederlanden wurde eingeschränkt. Auch das Verbringen von lebenden Wiederkäuern zu Schlachtbetrieben in Deutschland ist von den Verbringungsbeschränkungen betroffen.

Unter folgendem Link gelangen Sie zu einer Webseite der niederländischen Behörden, unter welchem aktuelle Informationen zur Ausbreitung der Infektion mit BTV Serotyp 3 in den Niederlanden entnommen werden können: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa.

Hierüber kann ein pdf-Dokument mit aktuellen Stand der Ausbrüche in den Niederlanden (Karte und Auflistung der Orte, in denen Fälle festgestellt wurden) heruntergeladen werden (https://www.nvwa.nl/onderwerpen/blauwtong/documenten/dier/dierziekten/overige-dierziekten/publicaties/index).

Spanien:

Anfang August 2023 meldete Spanien den Nachweis von Blauzungenvirus in zwei Schafhaltungen in der Provinz Ciudad Real im Zentrum des Landes. Es handelt sich um den Serotyp BTV-4.

Alle Informationen auf einem Blick

Für das Frühjahr 2024 erwartet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine ebenso schnelle Ausbreitung des Virus, wie im Rahmen des Seuchengeschehens der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) zwischen 2006 bis 2009 zu beobachten war. BTV-8 breitete sich in Deutschland sehr schnell flächendeckend aus. In der Folge kam es zu sehr hohen Tierverlusten und großem Tierleid. Erst die Notzulassung eines Impfstoffs im Jahr 2008 und die Einführung einer Pflichtimpfung führte zu einem deutlichen Rückgang der Ausbrüche und schließlich zur Eradikation des Virus. 

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich.

Die Blauzungenkrankheit ist nach EU-Recht eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.

Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht-kontagiöse, durch Insekten übertragene Krankheit. Überträger sind kleine Mücken (1 - 3 mm lang) der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Infizierte Gnitzen bleiben lebenslang mit dem Blauzungenvirus infiziert und können nach einer Woche Entwicklungszeit das Virus bei einer Blutmahlzeit auf einen Säugetierwirt übertragen. Aus Frankreich wurde von BTV-8 Nachweisen in wenige Tage alten Kälbern berichtet, die vermutlich auf eine Infektion während der Trächtigkeit zurückzuführen sind.

Woran erkennt man die Krankheit?

Bei dem in Deutschland vorkommendem Serotyp 8 werden in der Regel nur milde Symptome beobachtet.

Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen schnell eingeleitet werden können.

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Die klinischen Erscheinungen ähneln den Symptomen der Maul- und Klauenseuche. Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.

Die klinischen Anzeichen beim Schaf sind schwerwiegender als beim Rind. Erste klinische Symptome einer akuten Erkrankung sind ca. 7-8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten. Tragende Tiere können abortieren.
 

Informationen zum Blauzugenkrankheitsgeschehen in der EU
Die Blauzungenkrankheit ist in einigen Mitgliedstaaten endemisch, andere Mitgliedstaaten sind frei von Blauzungenkrankheit. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 sind Mitgliedstaaten oder Zonen der Mitgliedstaaten gelistet, die als „seuchenfrei“ oder mit „genehmigten Tilgungsprogramm“ gelten. Dieser Status ist für die Verbringung von empfänglichen Tieren wichtig. 

Aktuelle Informationen zur Verbreitung und den Restriktionszonen in der EU finden Sie auf der Internetseite zur Blauzungenkrankheit der EU-Kommission.

Weitere Informationen sowie Übersichtskarten finden Sie auch auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).

Verbringungsregelungen:

Infolge eines Ausbruchs werden Sperrgebiete eingerichtet. Zur Verbringung in und aus diesen Gebieten müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen bestimmte Bedingungen erfüllen. Allgemeine Verbringungsregelungen und Ausnahmeregelungen zur Verbringung befinden sich in der Infospalte sowie auf der Seite der EU auf der spezielle Forderungen einzelner Länder aufgeführt sind. (Link: Verbringungen innerhalb der EU).
 

Die Verbringungsregelungen sind in den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 (LINK: EUR-Lex - 32020R0688 - DE - EUR-Lex (europa.eu)) und (EU) 2020/689 (LINK: EUR-Lex - 32020R0689 - DE - EUR-Lex (europa.eu)) festgelegt. Hierauf basieren die in den TRACES-Bescheinigungen zu bestätigenden Garantien. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 (LINK: EUR-Lex - 32021R0620 - DE - EUR-Lex (europa.eu)) in der jeweils gültigen Fassung sind alle Gebiete mit Status seuchenfrei aufgeführt. Der Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/566 (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0566&qid=1708343929362) geändert.

Aufgrund des BTV-Ausbruches vom 25.10.2023 in Niedersachsen wird innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten für Niedersachsen eingeschränkt. Übersichten der Bedingungen zur Verbringung finden Sie hier auf der Internetseite des LAVES, rechts in der Info-Spalte.

Impfung:

Einen Impfstoff gegen den Serotyp 3 gibt es zurzeit in Europa nicht. Impfstoffe gegen andere Serotypen schützen nicht gegen den Serotyp BTV-3.

Wer seine Tiere dennoch freiwillig durch einen Tierarzt gegen BTV-4 und BTV-8 impfen lassen möchte, kann dies im Landkreis Lüneburg ohne gesonderten Antrag tun: Gemäß § 4 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung dürfen empfängliche Tiere gegen BT nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur mit inaktivierten Impfstoffen geimpft werden. Der Landkreis Lüneburg hat die Impfung gegen BTV-4 und BTV-8 allerdings per Allgemeinverfügung ab dem 21.05.2017 zugelassen. Damit entfällt die Antragspflicht für Tierhalter.

Jeder Tierhalter, der die Allgemeinverfügung nutzt, muss durch seinen Impftierarzt oder selbst jede Impfung gegen BT innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung unter Angabe seines Betriebes, des Datums der Impfung, der Ohrmarke der geimpften Tiere und des verwendeten Impfstoffes der zuständigen Behörde durch das Einstellen in HIT mitteilen. Neben monovalenten BT-Impfstoffen stehen auch bivalente BT-Impfstoffe zur Verfügung. Bei Fragen zu der BT-Impfung, den BT-Impfstoffen sowie deren Impfintervalle wenden Sie sich bitte an Ihren Hoftierarzt, da dieser die Bestandssituation am besten kennt und somit optimal beraten kann. Eine Übersicht über zugelassene Impfstoffe und Hinweise zur Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen BTV von der StIKo Vet finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).

Es sollen sich Impfstoffe gegen BTV-3 in der Entwicklung befinden, jedoch liegen aktuell keine Informationen über einen konkreten Zulassungszeitpunkt vor. Außerdem bleibt fraglich, ob bzw. wie viele Impfdosen zeitnah für Niedersachsen bereitgestellt werden könnten.

Daher wird auf die Möglichkeit der Anwendung eines autogenen Impfstoffs (ähnlich dem früheren „bestandsspezifischen Impfstoff“) hingewiesen.

Aus einem Virusisolat, das aus einem Virusnachweis in einem BTV-3-Ausbruchsbetrieb der gleichen epidemiologischen Einheit stammt, kann ein autogener Impfstoff hergestellt werden. Ein solcher Impfstoff kann in wenigen Wochen zur Verfügung gestellt werden.

Autogene Impfstoffe müssen für die jeweils zu impfenden Tiere eines Betriebs bestellt und abgefüllt werden. Von der Verschreibung durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt bis zur Impfung der Tiere vergehen etwa sechs bis acht Wochen. Die Herstellungserlaubnis eines Herstellers liegt nunmehr vor, sodass tierärztliche Verschreibungen an die Herstellungsfirma gesendet werden können.

Um die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Impfungen gewährleisten zu können, sollen die Impfungen in der HI-Tier-Datenbank von der/dem verschreibenden bzw. impfenden Tierärztin/Tierarzt eingetragen werden. Zudem würde eine Härtebeihilfe, über deren Gewährung noch beschlossen werden muss, nur dann gezahlt, wenn diese in die HI-Tier-Datenbank eingetragen wurde. Aktuell ist noch offen, ob und in welcher Höhe die Niedersächsische Tierseuchenkasse eine Härtebeihilfe leisten wird.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der EU-Kommission der Einsatz von autogenen Impfstoffen keine Möglichkeit eröffnet, BTV-3 empfängliche Tiere ohne vorherige PCR-Untersuchung und Behandlung mit Repellentien in freie Zonen zu verbringen. Entsprechende Handelserleichterungen sind demnach nicht zu erwarten.

Im Vordergrund steht daher der gebotene Schutz der Tiere, v. a. der Schafe und Ziegen, vor ernsthaften Erkrankungen und dem Tod durch Infektion. Der Blickpunkt des Einsatzes autogener BTV-3-Impfstoffe ist daher eine Immunisierung von Schaf- und Ziegenbeständen.

Eine Impfung BTV-3-empfänglicher Tiere ist nicht vorgeschrieben, Tierhalterinnen bzw. Tierhalter müssen jedoch beachten, dass ein zugelassener statt eines autogenen Impfstoffs anzuwenden ist, wenn ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist.

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