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Fliegende Fledermaus.
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 Fledermaus-Tollwut 

Im Landkreis Lüneburg sind im August 2016 einige Fälle von Fledermaustollwut aufgetreten. Es wird deshalb vor dem direkten Kontakt mit Fledermäusen gewarnt.

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Woran ist eine erkrankte Fledermaus zu erkennen?

Krankheitsverdächtige Fledermäuse werden häufig am Tage in der Nähe von Häusern aufgefunden. Die eigentlich nachtaktiven Tiere zeigen abnormales Verhalten wie dem Attackieren nahegelegener Gegenstände, Orientierungsschwierigkeiten, Schluckbeschwerden sowie Lähmungserscheinungen und eine dadurch bedingte Flugunfähigkeit. Aufgefundene Fledermäuse sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden.

Was ist zu tun, wenn man eine lebende, krankheitsverdächtige Fledermaus findet?

  1. Ruhe bewahren.
  2. Tiere nicht mit bloßen Händen anfassen.Verwenden Sie dicke Lederhandschuhe, um das Tier in einen Karton mit kleinen Löchern sicherzustellen. Den Karton fest verschließen und kühl stellen
  3. Verständigen Sie eine/n Fledermausbeauftragte/n (siehe unter 'Weblinks') oder das Veterinäramt (siehe unter Ansprechperson).

Da das Virus widerstandsfähig gegen Kälte und Fäulnis ist, sind Tierkadaver auch noch nach Wochen infektiös (www.tropeninstitut.de).

Tollwut-Virus

Das Tollwut-Virus infiziert das Nervensystem und löst in Tieren und Menschen die Tollwut aus. Die Folge ist eine akute Enzephalitis (Gehirnentzündung), die stets tödlich verläuft - sofern keine Maßnahmen ergriffen werden. 

Die Übertragung der Tollwut auf den Menschen erfolgt hauptsächlich durch den Speichel infizierter Tiere, meist durch Bisse oder Kratzer. Auch durch Kontakt mit Schleimhäuten oder verletzter Haut des Menschen ist eine Infektion möglich. Eine Übertragung durch den bloßen Kontakt mit Speichel auf intakter Haut ist nicht möglich. Die Übertragung der Tollwut auf den Menschen durch Fledermäuse im Winterschlaf ist äußerst unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Der Kot der Fledermäuse stellt keine Gefahr dar.

Tollwut-Impfung

Eine Tollwut-Impfung ist ein wirksamer Schutz gegen den Ausbruch der Krankheit. Das Veterinäramt empfiehlt auch Hunde und Katzen - auch reine Wohnungskatzen - gegen Tollwut impfen zu lassen. Die Tollwutverordnung schreibt vor, dass Hunde und Katzen, welche nicht gegen Tollwut geimpft worden sind und mit einem seuchenkranken Tier in Berührung gekommen sind, getötet werden müssen. Davon kann in der Regel nur abgesehen werden, wenn die betroffenen Tiere nachweislich einen gültigen Tollwut-Impfschutz haben. Diese Tiere müssten dann erneut gegen Tollwut geimpft werden.

Artenschutz

Fledermäuse sind geschützte Tiere. In Deutschland leben mindestens 24 unterschiedliche Fledermausarten. Diese sind in ihrem Bestand stark gefährdet und zum Teil sogar vor dem Aussterben bedroht. Sie sind daher stark geschützt.

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