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Eine Person trägt Handschuhe und prüft eine Impfspritze vor einem Kalb im Stall.
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Blauzungenkrankheit (BT)

Veterinäramt rät zur Impfung

Die Blauzungenkrankheit (BT) tritt seit Monaten in Frankreich, Italien und in einigen Balkanstaaten auf und breitet sich zunehmend auch in Richtung Deutschland aus. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg rät daher allen Tierhaltern, Rinder, Schafe und Ziegen möglichst zeitnah impfen zu lassen. Von den bisher 27 weltweit bekannten BT-Virustypen kommen sowohl das BTV-4 als auch das BTV-8 Virus weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt vor. Dabei wird der Eintrag des BTV-8 als wahrscheinlicher als der Eintrag von BTV-4 angesehen.

Alle Informationen auf einem Blick

Impfung: Zurzeit keine Antragspflicht

Gemäß § 4 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung dürfen empfängliche Tiere gegen BT nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur mit inaktivierten Impfstoffen geimpft werden. Der Landkreis Lüneburg hat die Impfung gegen BTV-4 und BTV-8 allerdings per Allgemeinverfügung ab dem 21.05.2017 zugelassen. Damit entfällt die Antragspflicht für Tierhalter. Sie haben damit die Möglichkeit, ihren Bestand freiwillig durch einen Tierarzt impfen zu lassen und zugleich im Fall eines Wiederauftretens der Seuche die geimpften Tiere leichter vermarkten zu können.

Jeder Tierhalter, der die Allgemeinverfügung nutzt, muss durch seinen Impftierarzt oder selbst jede Impfung gegen BT innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung unter Angabe seines Betriebes, des Datums der Impfung, der Ohrmarke der geimpften Tiere und des verwendeten Impfstoffes der zuständigen Behörde durch das Einstellen in HIT mitteilen. Neben monovalenten BT-Impfstoffen stehen auch bivalente BT-Impfstoffe zur Verfügung. Bei Fragen zu der BT-Impfung, den BT-Impfstoffen sowie deren Impfintervalle wenden Sie sich bitte an Ihren Hoftierarzt, da dieser die Bestandssituation am besten kennt und somit optimal beraten kann.

Übertragung und Symptome

Die Blauzungenkrankheit ist eine infektiöse, jedoch nicht ansteckende Krankheit die bei Rindern, Schafen und Ziegen auftreten kann. Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Krankheit wird von Insekten übertragen. Deshalb tritt sie in vielen Gebieten der Welt saisonal auf. Die typischen klinischen Symptome sind nur beim Schaf anzutreffen, wogegen andere befallene Wiederkäuer meist ohne erkennbare Symptome infiziert sind. Klinische Symptome sind massive Ödeme und Blutungen mit Fieber und Entzündungen bis hin zur Ulzera der Schleimhäute.

Typisch und namengebend für die Krankheit ist die übermäßige Durchblutung (intensive Hyperämie) und Schwellung der Zunge (dicke blaue Zunge). Weiterhin kommt es häufig zu Trächtigkeitsstörungen mit Aborten und Missbildungen, auch durch schwach virulente Serotypen und abgeschwächte Lebendimpfstoffe. Aus diesem Grunde sind nur inaktivierte BT-Impfstoffe zur Impfung zugelassen worden.

Weitergehende Informationen finden Sie im Downloadbereich sowie unter Weblinks.

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