Als angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld
für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen in
einer Rechtsform des privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von
182,00 € pro Sitzung festgesetzt.
04.12.2006 - Kreisausschuss
N 10 - ungeändert beschlossen
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11.12.2006 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Als angemessene Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld
für Kreistagsmitglieder, die den Landkreis in Unternehmen und Einrichtungen in
einer Rechtsform des privaten Rechts vertreten, wird ein Höchstbetrag von
182,00 € pro Sitzung festgesetzt.