Zum Seitenanfang
Jagdrecht
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die diesem Recht unterliegen, zu hegen, zu jagen und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Es ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Unter „Weblinks“ finden Sie weitere informative Internetseiten rund um das Jagdrecht in Niedersachsen.
Alle Informationen auf einen Blick
Ansprechpersonen
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Landkreis Lüneburg
Ordnung
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
+49 4131 26 - 1223+49 4131 26 - 2223E-Mail sendenLandkreis Lüneburg
Ordnung
Sonja Sachse
Fachdienstleitung
+49 4131 26 - 1610+49 4131 26 - 2610E-Mail sendenDownloads
Hier finden Sie alle wichtigen Downloads
Weblinks
Hier finden Sie weiterführende Links
Niedersächsisches Jagdgesetz
Das aktuelle Niedersächsische Jagdgesetz sowie alle Änderungen (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes) finden Sie im Downloadbereich.

Wildschweine sind besonders in der Dämmerung aktiv.
© Shutterstock