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Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen

Die Aujeszkysche Krankheit (AK) ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten. Das Schwein ist der Hauptwirt. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, der Mensch ist nicht betroffen. Bei Hausschweinen und Hausrindern ist die Viruserkrankung anzeigepflichtig, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Bei Wildscheinen hingegen ist die Feststellung der AK weder anzeige- noch meldepflichtig, dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere (insbesondere Hunde) dar.

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Widerstandsfähiger Erreger

Im Vergleich zu anderen Herpesviren weist der Erreger eine hohe Tenazität auf. So wird die Infektiosität durch die Fleischreifung nicht zerstört und in gepökeltem Fleisch bleibt das Virus bis zu 20 Tage infektiös. Auch in Urin, Mist und Boden überlebt der Erreger für einige Zeit.

Hohe Infektionsgefahr

Der Erreger kann durch Kontakt mit infizierten Schweinen oder mit kontaminierten Gegenständen sowie durch Lebensmittel in Schweinebestände gelangen. Infizierte Wildschweine sowie Teile dieser Tiere stellen ebenfalls eine Infektionsgefahr dar. Bei Hunden und Katzen verläuft die Infektion mit dem AK-Virus immer tödlich. Eine Möglichkeit der Behandlung oder Impfung gibt es nicht. Daher sollte der Kontakt zu Wildschweinen und die Verfütterung von rohem Fleisch oder rohen Innereien von (Wild-) Schweinen vermieden werden.

Durch strikte nationale Bekämpfungsmaßnahmen konnte die AK in Deutschland bei Hausschweinen getilgt werden. Seit 2003 gilt Deutschland als AK-frei. Allerdings treten seit einigen Jahren in Deutschland immer wieder Fälle von AK bei Wildschweinen auf.

In den Bereichen Amelinghausen, Bleckede, Bockum, Böhmsholz, Busschewald, Embsen, Kaarßen (Amt Neuhaus), Oldendorf (Göhrde), Radbruch, Rehlingen, Rohstorf, Rullstorf, Schwindebeck und Seedorf/Nahrendorf wurde die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen

Aufgrund dieser räumlichen Verteilung ist davon auszugehen, dass dieses Virus im gesamten Landkreis Lüneburg verbreitet ist. Schwerpunkt von den Nachweisen ist die Region Schwindebeck, Soderstorf, Rehlingen, Amelinghausen. 

Infektionen bei Hunden und Katzen treten relativ selten auf. Meistens sind Jagdhunde betroffen. Die Fleischfresser stecken sich primär durch Aufnahme von Blut, Fleisch oder Organen an. 

Bei Spaziergängen mit Hunden wird empfohlen, die Aufnahme von diesen Dingen sowie Wildschweinekot zu vermeiden/unterbinden. Von Umbrüchen sollte versucht werden, den Hund fernzuhalten. Die größte Gefahr für einen Haushund oder -katze besteht durch das Verfüttern von rohen Fleisch oder Fleischerzeugnissen (z.B. Mett, Mettwurst, geräuchertem Schinken, Fleischabschnitte). Dazu zählen auch geräucherte Produkte.

Hausschweine

Das Vorkommen der Erkrankung stellt eine potenzielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere, besonders Hunde, dar. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg fordert daher alle Scheinehalter und -halterinnen verstärkt auf, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bestände stets strikt einzuhalten. Schweinehalter, insbesondere, wenn sie auch Jäger sind, tragen eine besondere Verantwortung, ihre Hausschweinebestände vor einer Seucheneinschleppung zu schützen. 

Es ist zu beachten, dass das Virus eine hohe Überlebensfähigkeit aufweist und auch durch Fleischreifung und beim Gefrieren nicht abgetötet wird. 

Regulierung von Schwarzwildbeständen

Bei den Wildschweinen kann die Krankheit nicht bekämpft oder behandelt werden, die allermeisten Tiere überleben eine AK-Infektion. Daher kommt der konsequenten Bejagung zur Regulierung und Reduktion der Schwarzwildbestände eine hohe Bedeutung zu. 

Ansteckungen von Jagdhunden sind zwar selten, aber nicht völlig auszuschließen. In dem auf dieser Internetseite bereitgestellten Merkblatt für Jäger sind entsprechende Verhaltenshinweise enthalten. Unter 'Weblinks' und 'Downloads' finden Sie weitere Informationen.

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