Die
1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der
örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der
Hansestadt Lüneburg, der Stadt Buchholz in der Nordheide sowie der Gemeinde
Seevetal durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung zum
01.01.2010 in der anliegenden Fassung wird beschlossen.
Der
Landrat wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
19.10.2009 - Kreisausschuss
N 7 - ungeändert beschlossen
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02.11.2009 - Kreistag
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der
örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der
Hansestadt Lüneburg, der Stadt Buchholz in der Nordheide sowie der Gemeinde
Seevetal durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung
zum 01.01.2010 in der anliegenden Fassung wird beschlossen.
Der
Landrat wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.