1.Gemäß § 32 Abs. (2) NLO wird der Sitzverlust
des Kreistagsabgeordneten Frank Forstreuter durch Verzicht gemäß § 32 Abs. (1)
Ziffer 1 NLO mit Wirkung zum 31.10.2009 festgestellt.
2.Herr Rolf Rehfeldt ist durch den Landrat gemäß
§ 39 Abs. (1) NLO zu verpflichten und gemäß § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20
bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen.
02.11.2009 - Kreistag
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Gemäß § 32 Abs. (2) NLO wird der Sitzverlust des
Kreistagsabgeordneten Frank Forstreuter durch Verzicht gemäß § 32 Abs. (1)
Ziffer 1 NLO mit Wirkung zum 31.10.2009 festgestellt.