Tagesordnung - Kreistag
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 31.08.2009 | S2009-196 | |||||
Ö 4 | Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Frank Forstreuter (Grüne-Fraktion) gemäß Verzichtserklärung b) Verpflichtung Rolf Rehfeldt gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO | 2009/227 | |||||
Ö 5 | Mitteilung über die Bildung von Fraktionen/Gruppen; Änderung Fraktionsvorsitz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen | 2009/264 | |||||
Ö 6 | Umbesetzung von Fachausschüssen, sonstigen Stellen und im Kreisausschuss | 2009/228 | |||||
Ö 7 | Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses | 2009/203 | |||||
Ö 8 | Umbesetzung im Aufsichtsrat der Gesellschaft für Abfallwirtschaft | 2009/199 | |||||
Ö 9 | 1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung Rechnungsprüfung zum 01.01.2010 | 2009/219 | |||||
Ö 10 | Gewährung eines Fusionszuschusses an die fusionierte Einheitsgemeinde im Ostkreis | ![]() |
2009/221 | ||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1.
Der Landkreis Lüneburg unterstützt die
Stadt Bleckede, die Gemeinde Amt Neuhaus und die Samtgemeinde Dahlenburg mit
ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und
Tosterglope in ihrem Fusionsprozess zu einer neuen Einheitsgemeinde
(fusionierte Einheitsgemeinde). Er gewährt der fusionierten Einheitsgemeinde
einen Fusionszuschuss nach Maßgabe dieses Beschlusses. 2.
Der Fusionszuschuss wird für die Jahre
2012 - 2016 jeweils zum 1. Juni ausgezahlt. 3.
Die Höhe des Fusionszuschusses für die
einzelnen Jahre bemisst sich nach den Schlüsselzuweisungen, die aufgrund der
Fusion zusätzlich gezahlt werden. Hierauf zahlt der Landkreis Lüneburg im Jahr
2012 75 %. Der Zuschuss schmilzt danach jährlich um 15 %-Punkte. Der Rechenweg
wird unter „Sachlage“ dargestellt. 4.
Sobald die fusionierte Einheitsgemeinde
rechtsgültig entstanden ist, wird der Landkreis Lüneburg ihr einen verbindlichen
Bescheid über die Zahlung des Fusionszuschusses erteilen. Der Landrat wird
beauftragt, der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus, der Samtgemeinde
Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem,
Boitze und Tosterglope unverzüglich eine Zusicherung über den Erlass des Zuwendungsbescheides
im Sinne von § 1 Abs. 1 Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 38
des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) zu erteilen. |
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19.10.2009 - Kreisausschuss | |||||||
N 6 - zurückgestellt | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
02.11.2009 - Kreisausschuss | |||||||
N 6 - geändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
02.11.2009 - Kreistag | |||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1.
Der Landkreis Lüneburg unterstützt die
Stadt Bleckede, die Gemeinde Amt Neuhaus und die Samtgemeinde Dahlenburg mit
ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und
Tosterglope im Grundsatz in ihrem Fusionsprozess zu einer neuen
Einheitsgemeinde (fusionierte Einheitsgemeinde). Er gewährt der fusionierten
Einheitsgemeinde einen Fusionszuschuss nach Maßgabe dieses Beschlusses. 2.
Der Fusionszuschuss wird für die Jahre
2012 - 2016 jeweils zum 1. Juni ausgezahlt. 3.
Die Höhe des Fusionszuschusses für die
einzelnen Jahre bemisst sich nach den Schlüsselzuweisungen, die aufgrund der
Fusion zusätzlich gezahlt werden. Hierauf zahlt der Landkreis Lüneburg im Jahr
2012 75 %. Der Zuschuss schmilzt danach jährlich um 15 %-Punkte. Der Rechenweg
wird unter „Sachlage“ dargestellt. 4.
Sobald die fusionierte Einheitsgemeinde
rechtsgültig entstanden ist, wird der Landkreis Lüneburg ihr einen
verbindlichen Bescheid über die Zahlung des Fusionszuschusses erteilen. Der
Landrat wird beauftragt, der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus, der
Samtgemeinde Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken
Dahlenburg, Dahlem, Boitze und Tosterglope unverzüglich eine Zusicherung über
den Erlass des Zuwendungsbescheides im Sinne von § 1 Abs. 1 Nds.
Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 38 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen |
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Ö 11 | Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 sowie Entlastung des Landrats | 2009/142 | |||||
Ö 12 | Änderung und Ergänzung des Kostentarifs der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Lüneburg | 2009/146 | |||||
Ö 13 | Berufung von einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt | 2009/148 | |||||
Ö 14 | (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 15 | Lüneburger Heide GmbH, Änderung des GmbH - Vertrages | ![]() |
2009/168 | ||||
Ö 16 | Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 03.09.2009 (Eingang: 07.09.2009); Standortsuche Flugplatz | ![]() |
2009/209 | ||||
Ö 17 | Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 01.10.2009 (Eingang: 06.10.2009); Erhalt der Bahnstrecke Lüneburg-Bleckede | ![]() |
2009/247 | ||||
Ö 18 | Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 05.10.2009 (Eingang: 19.10.2009); Resolution: Verbesserung und Förderung der Breitbandversorgung | 2009/271 | |||||
Ö 19 | Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 19.10.2009 (Eingang: 19.10.2009); Lärmschutz für die Bewohner an der Ostumgehung | 2009/270 | |||||
Ö 20 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 20.1 | Sachstand Luhmühlen | ||||||
Ö 20.2 | Erhöhung der Müllgebühren | ||||||
Ö 20.3 | Oldtimerbahnhof Embsen | ||||||
Ö 20.4 | "Blaue Tonne"; Entscheidung des OLG Celle | ||||||
Ö 21 | Schriftliche Anfragen gemäß § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung | 2009/275 | |||||
Ö 21.1 | Anfrage der Grünen-Kreistagsfraktion vom 22.10.2009 (Eingang: 22.10.2009); Deichbau in Niendorf (Amt Neuhaus) | ||||||
Ö 22 | Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 19 Abs. (2) Geschäftsordnung | ||||||
Ö 22.1 | Anfrage von KTA Stilke (Grüne-Kreistagsfraktion); Schweinestall in Groß Banratz (Amt Neuhaus) | ||||||
Ö 23 | Schließung der Sitzung | ||||||