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Eine Hühnergruppe im abgesperrten Freilaufgelände.
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Klassische Geflügelpest

Aktuelle Hinweise: 

Derzeit gilt keine Aufstallungspflicht im Landkreis. Geflügelhalter sollten jedoch grundsätzlich auf eine mögliche Stallpflicht vorbereitet sein.

Zur Geflügelpest: Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen (siehe Merkblätter und Empfehlungen im Downloadbereich) strikt einhalten. Aktuelle Informationen zur Lage der Geflügelpest sowie Merkblätter zur Biosicherheit finden sich auch auf der Seite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Aufgrund des dynamischen Geschehens wird für aktuelle Informationen auf die Angebote des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hingewiesen. Dort sind Risikobewertungen und -einschätzungen, Handlungshinweise, Übersichtskarten, Sequenzdaten sowie weitere Informationen zum Tierseuchengeschehen abrufbar. Auch wird auf weiterführende Informationsmöglichkeiten hingewiesen. Die Website ist abrufbar über folgenden Link: www.fli.de (siehe auch unter "Weblinks").

Alle Informationen auf einem Blick

Aktuelle Entwicklungen und Biosicherheitsmaßnahmen

Seit Ende September werden aus verschiedenen europäischen Ländern wieder HPAI-Ausbrüchen in Geflügelhaltungen gemeldet. Seit Mitte November steigt die Zahl der HPAI Feststellungen auch in deutschen Geflügelhaltungen sprunghaft an. Bisher wurden vierzehn Ausbrüche seit November festgestellt. Betroffen sind die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

In Niedersachen wurde im Landkreis Cuxhaven der Ausbruch der HPAI Subtyp H5N1 in einer Hobbyhaltung am 18.11.2023 festgestellt. Es handelt sich um den ersten Ausbruch der HPAI in Niedersachsen seit dem 24.02.2023. Seit Mitte November 2023 sind in niedersächsischen Geflügelhaltungen weitere Ausbrüche der HPAI aufgetreten. Neben einer Hobbyhaltung mit Enten, Puten und Hühnern sind bisher Mastputenhaltungen betroffen. Die Ausbrüche wurden in Cuxhaven, Cloppenburg, Emsland und Oldenburg festgestellt.

Auch bei den Wildvögeln in Deutschland stiegen die Fallzahlen im November wieder deutlich an. Insbesondere auf den Nordseeinseln und entlang der Küste werden viele kranke oder tote Wildvögel beobachtet. Besonders betroffen waren Möwenvögel, Seeschwalben und Trottellummen. Im letzten Jahr brach erneut die AI in einigen Brutkolonien der Meeresvögel aus. Die Verlustzahlen bei den koloniebrütenden Meeresvögeln blieben deutlich unter denen aus 2022. Deutschlandweit waren vor allem auch Lachmöwenkolonien betroffen. Auch in Niedersachsen ist das Virus in einer Lachmöwenkolonie ausgebrochen. In der Brutkolonie der Trottellummen auf Helgoland (SH) kam es dieses Jahr zu einem massiven Seuchengeschehen. Viele der Tiere sind an der niedersächsischen Küste angeschwemmt worden. In diesen Trottellummen konnte das HPAI-Virus nachgewiesen werden.

Übersichtskarten der in Deutschland und Europa festgestellten HPAI-Infektionsfälle finden Sie auf der Homepage des FLI.

Diese Entwicklung belegt das vom FLI festgestellte hohe Risiko eines Eintrages der HPAI H5 in Geflügelhaltungen.

Maßnahmen für die Geflügelhaltung: Biosicherheitsmaßnahmen

Alle Geflügelhalter sind durch das EU-Tiergesundheitsrecht  zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit in eigener Verantwortung verpflichtet. Dabei ist die Vermeidung des direkten und indirekten Kontaktes (z.B. durch verunreinigte Einstreu, Schuhwerk, Schubkarren etc.) zu Wildvögeln von wesentlicher Bedeutung. Für Halterinnen und Halter von Geflügel gilt: Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es sollte Schutzkleidung nur für die Geflügelhaltung getragen werden und das Schuhwerk vor und nach dem Betreten der Geflügelhaltung gereinigt und desinfiziert werden. Weitergehende Informationen finden Sie weiter unten sowie im Downloadbereich, insbesondere wird auf den Empfehlungskatalog des FLI mit Maßnahmen gegen einen Eintrag der HPAI hingewiesen.

Alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen sind beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu melden. Dabei ist anzugeben, ob das Geflügel nur im Stall oder auch im Freiland gehalten wird. Halterinnen und Halter sollen ihr Geflügel weiter genau auf Auffälligkeiten beobachten und Probleme mit dem Tierarzt besprechen oder dem Veterinäramt mitteilen.

Geflügel- oder Vogelausstellungen bzw. die Abgabe von Lebendgeflügel (im Reisegewerbe) sollten nur unter Einhaltung von hohen Biosicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung ermöglicht werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkünfte und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden.

Größte bisher beobachtete Geflügelpest-Epidemie

Die Geflügelpest-Epidemie der Jahre 2021, 2022 und 2023 dauert auch 2024 weiter an – es ist die größte bisher beobachtete Epidemie.

Europaweit konnte 2023 das ganze Jahr über das HPAI H5-Virus in Wildvögeln nachgewiesen werden. Nachdem es im Sommer in Europa nur vereinzelt zu HPAI- Ausbrüchen in Geflügelhaltungen gekommen ist, steigen seit September die Fallzahlen wieder deutlich an.

Steigende Fallzahlen der Wildvögel hängen unter anderem mit der erhöhten Bewegungsdynamik und den höheren Beständen an Rastplätzen für Wasservögel im Rahmen des Herbstvogelzugs zusammen. Kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung stellen günstige Bedingungen für das Überdauern des HPAIV und damit für Neueinträge aus Skandinavien, dem Baltikum und Ost- und Zentralrussland dar. Insgesamt waren im November 2023 europaweit mehr als 1,6 Millionen Vögel von den HPAI-Ausbrüchen betroffen.

Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des FLI besteht daher derzeit ein hohes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen und ein hohes Risiko der Verschleppung der Geflügelpest zwischen Betrieben (Sekundärausbrüche). Für Geflügelhalter gilt, sich an die Biosicherheitsmaßnahmen zu halten, um die Geflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des HPAI-Virus zu schützen.

Weitere Informationen

Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten?

Zu den Bio-Sicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem,

  1. Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken,
  2. kein Oberflächenwasser für das Tränken zu nutzen, wenn Wildvögel dazu Zugang haben,
  3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren und
  4. Schutzkleidung vor dem Betreten der Geflügelhaltung anzulegen und jene nach dem Verlassen abzulegen sowie
  5. Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk, Händen und Gerätschaften vor dem Betreten sowie nach dem Verlassen der Geflügelhaltung.

Was mache ich bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand?

Bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand, beispielsweise einer erhöhten Sterblichkeit, einem Rückgang der Gewichtszunahmen oder der Legeleistung, ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen. In diesen Fällen sind veterinärmedizinische Untersuchungen, u.a. Probenentnahmen für Laboruntersuchungen, zum Ausschluss der Geflügelpest vorzunehmen.

Was mache ich, wenn ich einen verendeten Vogel finde?

Verendete Wildvögel dem Veterinäramt melden

Wer tote Vögel, insbesondere Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (zum Beispiel Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (zum Beispiel Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 4131- 26 1413. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. 

Welche Tierarten sind empfänglich?

Zu den besonders empfänglichen Tierarten gehören Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Storch, Eulen (Uhu), Schwäne, Möwen, Elster, Taucher (zum Beispiel Haubentaucher), Kormoran, Kiebitz, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (zum Beispiel Blässhuhn), Uferschnepfe.

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