Geflügelpest rückt näher: Aufstallungspflicht im Landkreis Lüneburg ab 2. November 2025
Hühner, Gänse und anderes Geflügel im Lüneburger Kreisgebiet muss ab Sonntag (2. November 2025) in geschlossenen Ställen gehalten werden. Dies gilt, wenn mehr als insgesamt 50 Stück Geflügel vorhanden sind. Angesichts der Geflügelpest-Ausbrüche bei Wildvögeln in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat der Landkreis Lüneburg eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung erlassen. Das Veterinäramt wird zudem verstärkt Geflügelhaltungen im Kreisgebiet kontrollieren.
Die Kreisverwaltung stützt sich in ihrer Entscheidung auf die aktuelle Risikobewertung durch das Friedlich-Löffler-Institut (FLI). „Für Hausgeflügelbestände besteht ein hohes Risiko für das Einschleppen von aviären Influenzaviren, also Vogelgrippe, durch Wildvögel. Das FLI empfiehlt daher die Aufstallung des Geflügels“, sagt Jochen Gronholz, Leiter des Veterinäramts beim Landkreis Lüneburg.
Für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet bedeutet die Allgemeinverfügung im Detail: Das Geflügel ist in Ställen mit geschlossenem und wasserdichtem Dach zu halten. Außerdem ist eine Seitenbegrenzung der Gehege in Form einer Schutzvorrichtung – zum Beispiel einem Netz oder einem engmaschigen Zaun, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern – erforderlich. Zusätzlich müssen alle Vogelhalter folgende Regeln beachten:
1. Die Tiere dürfen nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
2. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.
3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Alle gewerblichen Geflügelhalter und Privatpersonen, die Geflügel halten, sind aufgefordert, hygienische Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehört neben der Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe auch das Tragen von Schutzkleidung, die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften sowie das Unterbinden von Besucherverkehr.
Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Veterinäramt melden. Weiterhin ist ein Bestandsregister mit Herkunft und Verbleib der Tiere zu führen. Im Falle von vermehrten Todesfällen, reduzierter Legeleistung oder ausbleibender Gewichtszunahme muss der Tierhalter unverzüglich den betreuenden Tierarzt benachrichtigen und den Bestand untersuchen lassen.
Das FLI-Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen", nennt nützliche Schutzmaßnahmen für Kleinbestände und Hobbyhaltungen.
Bürgerinnen und Bürger sowie Jäger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter 04131 26-1413 zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Geflügelpest zu vermeiden.
Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest.
Die amtlichen Bekanntmachungen sind abrufbar unter www.landkreis-lueneburg.de/bekanntmachungen.
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