Beschlussvorschlag:
1. Auf allen geeigneten Dachflächen von kreiseigenen Gebäuden ist, insbesondere im Rahmen von Sanierung und Neubau, eine eigene PV-Anlage zu errichten.
2. Die Eignung wird mittels einer Kosten-Nutzenberechnung festgestellt, wobei die CO² - Einsparung einzubeziehen ist.