Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 271-000 „Volkshochschule“ in Höhe von 109.692,88 € an die Bildungs- und Kultur GmbH wird gemäß § 117 Abs.1 NKomVG zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages zugestimmt.
14.11.2022 - Kreisausschuss
N 12.1 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
17.11.2022 - Kreistag
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung beim Produkt 271-000 „Volkshochschule“ in Höhe von 109.692,88 € an die Bildungs- und Kultur GmbH wird gemäß § 117 Abs.1 NKomVG zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen