Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

Sozialberatung und Unterstützung

In einer Gesellschaft sind wir aufeinander angewiesen - auf die Unterstützung und Solidarität der anderen. Die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg möchten ihren Bürgerinnen und Bürgern beratend zur Seite stehen, um in schwierigen Lebenslagen zu helfen und zu informieren. 

Zudem helfen in herausfordernden Lebenssituationen verschiedene finanzielle Leistungen bei der Existenz­sicherung. Zum Erhalt der Leistungen müssen mehrere Bedingungen erfüllt und entsprechende Nachweise erbracht werden.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Landkreis Lüneburg - Verwaltungsleitung
Landkreis Lüneburg Telefonzentrale
04131 26-0

Beratungsangebote

Wenn das Geld knapp wird ...

Verbraucherzentrale Niedersachsen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berät zu vielen Themen, wie etwa zum Energiesparen, dem eigenen Stromverbrauch oder auch zu Lebensmitteln und Ernährung. 

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung Schuldenhilfe Sofort e.V. bietet Hilfesuchenden kostenlose und unverbindliche Beratungsgespräche, individuelle Schuldenregulierung und Hilfestellung bei der Privatinsolvenz an. 

Hilfe für Familien

Sozialraumprojekte und Stadtteilhäuser

Während der Landkreis mit den Sozialraumprojekten Kindern, Jugendlichen und Familien flächendeckend und vor Ort Ansprechpersonen zur Verfügung stellt, zeigt sich die Hansestadt Lüneburg mit ihren Stadtteilhäusern bürgernah.

Hilfe bei Diskriminierung und Gewalterfahrung

Kriminalpräventionsrat

Der gemeinsame Kriminalpräventionsrat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg bietet unter anderem Hilfe bei Gewalterfahrungen. 

Antidiskriminierungsberatung

Das Netzwerk Antidiskriminierungsberatung setzt sich für Opfer von Diskriminierung ein. Anlaufstelle des Netzwerkes für die Betroffenen ist das Bildungs- und Integrationsbüro.

Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.

Finanzielle Hilfen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfebedürftige Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wohngeld

Beim Wohngeld handelt es sich um eine Leistung, die als individueller Zuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum erbracht wird.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Diese Leistung erhalten hilfebedürftige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften oder Mitteln bestreiten können, zum Beispiel da sie auf bestimmte Zeit voll erwerbsunfähig sind.

Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Mittagessen in der Schulmensa, Aufwendungen für die Klassenfahrt oder den Schulausflug und Beiträge für den Sportverein: Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen profitieren vom Bildungs- und Teilhabepaket.

Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten vor allem Menschen aus dem Ausland mit einer Aufenthaltsgestattung aufgrund eines laufenden Asylverfahrens sowie deren Ehepartner und minderjährige Kinder.

Agentur für Arbeit / Jobcenter

Bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter können neben Beihilfen im Rahmen der Berufsausbildung das Arbeitslosengeld I und II sowie Sozialgeld beantragt werden.

BAföG für Schülerinnen, Schüler und Azubis

Auch Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler können beim BAföG-Amt einen Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz stellen.

BaföG für Studierende

Studierende können beim BAföG-Amt einen Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz stellen.

Elterngeld

Bei der Elterngeldstelle können Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus beantragt werden.

Unterhaltsvorschuss

Ist der Unterhalt für ein minderjähriges Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für das Kind zahlt oder nicht zahlen kann, tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

Telefonisch

Telefonzentrale
04131 26-0

Mo-Do

Fr

08:00 bis 16:00 Uhr
08:00 bis 12:00 Uhr

Digital

E-Mail 
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

E-Mail senden

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Gesundheit

mehr

Lebensmittel

mehr

Gleichstellung von Frau und Mann

Inklusion

mehr

Integration

mehr

Sozialberatung und Unterstützung

mehr

Sport

mehr