Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen CDU und Unabhängige beantragen die Zustimmung
des Kreistages zur Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27
Abs. 2 Nds. Landkreisordnung (NLO).
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 15.11.2004:
Es soll eine Diskussion stattfinden, ob
die Zahl der Kreistagsabgeordneten gemäß § 27 Abs. 2 Nds. Landkreisordnung
(NLO) verringert wird. Ziel soll es sein, eine einvernehmliche Regelung zu
treffen.
Beschlussvorschlag vom 22. März 2005:
Aufgrund der §§ 7, 27 Abs. 2 der
Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird
folgende Satzung über die Verringerung der Zahl der für den Kreistag des Landkreises
Lüneburg zu wählenden Kreistagsabgeordneten beschlossen:
§ 1
Für die am 1. November 2006 beginnende
Wahlperiode wird die Zahl der nach § 27 Abs. 1 NLO zu wählenden
Kreistagsabgeordneten gem. § 27 Abs. 2 NLO um zwei verringert.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.