Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 17.12.2004:
„Der Landkreis Lüneburg ermittelt bis spätestens
31.07.2005 im Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung den Bestand und den
Bedarf (orientiert an der Erwerbstätigkeit der Eltern) an
Tagesbetreuungsplätzen für unter 3-Jährige im Landkreis Lüneburg.“
06.12.2004 - Kreisausschuss
N 23 - ungeändert beschlossen
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17.12.2004 - Kreistag
Ö 26 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Antrag wird an den Jugendhilfeausschuss überwiesen.
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme
Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme
26.01.2005 - Jugendhilfeausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Verwaltung machte folgenden Vorschlag, der dann auch die
Zustimmung des Ausschusses fand:
1.Die
Verwaltung wird kurzfristig Gespräche mit den Trägern von Kindertagesstätten im
Landkreis Lüneburg aufnehmen. Sie wird dies im ersten Zug im Rahmen der so
genannten Kontaktgruppe zum Kindergartenvertrag tun. Ziel dieser Gespräche soll
die Erarbeitung eines Meinungsbilds bei den Trägern von Kindertagesstätten im
Hinblick auf die weitere Entwicklung sein.
2.Die
Gespräche mit dem Tagesmütterverein werden fortgesetzt mit dem Ziel, ein
effektiveres Leistungsangebot in Bezug auf die Tagesbetreuung von Kindern im
Landkreis Lüneburg zu erhalten.
3.Die
Verwaltung nimmt auch weiter an den Gesprächen und Aktivitäten im Rahmen des
Bündnisses für Familie teil. Hier insbesondere auch mit dem Ziel, in dem
Dreiecks-Verhältnis Wirtschaft/betroffene Eltern/Leistungsanbietern, zu
effektiven Ziellinien und einer realistischen Planung von Angeboten und
Leistungen zu kommen.
Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Ergebnis der
genannten Aktivitäten unterrichten und, so weit erforderlich, ggf. entscheidungsreife
Vorschläge unterbreiten.
07.03.2005 - Kreisausschuss
N 17 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
18.04.2005 - Kreistag
Ö 12 - zurückgezogen
Beschluss:
Beschluss:
Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da noch Beratungen
durch den Jugendhilfeausschuss ausstehen. Anschließend wird der Antrag dem
Kreistag noch einmal vorgelegt.