Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die von ihr vorgenommene
Studie „Aufgabenkritische Betrachtung im Bereich der
Landesgesetzgebung“ fortzuschreiben und zu prüfen, welche Aufgaben der
Kreisverwaltung ersatzlos wegfallen könnten, welche Verwaltungsverfahren und
–standards reduziert werden sollten und welche Aufgaben die Städte,
Einheits- und Samtgemeinden künftig selbst übernehmen können.
03.11.2003 - Kreisausschuss
N 15 - ungeändert beschlossen
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10.11.2003 - Kreistag
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Kreisverwaltung wird
beauftragt, die von ihr vorgenommene Studie „Aufgabenkritische Betrachtung im
Bereich der Landesgesetzgebung“ fortzuschreiben und zu prüfen, welche Aufgaben
der Kreisverwaltung ersatzlos wegfallen könnten, welche Verwaltungsverfahren
und –standards reduziert werden sollten und welche Aufgaben die Städte,
Einheits- und Samtgemeinden künftig selbst übernehmen könnten.
Im Kreistag am 15.12.2003 soll
nochmals berichtet werden.