Beschlussvorschlag:
Ab 01.01.2004 wird der Werksleitung eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 153,39€ gewährt.
Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt
1. mit
dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte oder der vorläufigen
Dienstenthebung,
2.
wenn die Dienstgeschäfte länger als drei Monate
nicht geführt werden nach Ablauf des dritten Monats.