Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schierbruch und Forellenbachtal“ des Landkreises Uelzen in der Fassung vom 11.11.2020
Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schierbrunnen und Forellenbachtal“ des Landkreises Uelzen in der Fassung der Anlage 11 „VO Änderungsmodus 2021“ und der geänderten Karte 12
08.02.2021 - Kreisausschuss
N 12 - ungeändert beschlossen
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08.03.2021 - Kreisausschuss
N 19 - geändert beschlossen
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11.03.2021 - Kreistag
Ö 16 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schierbrunnen und Forellenbachtal“ des Landkreises Uelzen in der Fassung der Anlage 11 „VO Änderungsmodus 2021“ und der geänderten Karte 12 inklusive der vorgelegten Änderungen in der Präambel (siehe Anlage).