Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Gemäß§24 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis des Jahres 2021 i.H.v.5.929.377,72 € aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 571.097,64 €wird gemäß§123 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
05.05.2025 - Kreisausschuss
N 9 - ungeändert beschlossen
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08.05.2025 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
Gemäß§24 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis des Jahres 2021 i.H.v.5.929.377,72 € aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 571.097,64 €wird gemäß§123 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Anfrage der Gruppe FDP/ Die Unabhängigen vom 16.04.2025 zum Thema "Verkehrs- und Parksituation bei der LKH Arena" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 29.04.2025)
Anfrage des KTA Gründel vom 10.04.2025 zum Thema "Brandschutzkonzept/ Brandsicherheit, Mängel LKH Arena Lüneburg" (Im Stand der 1. Aktualisierung vom 29.04.2025)
Anfrage des KTA Gros vom 24.04.2025 zum Thema "Stand der Umsetzung des Integrierten Wassermanagementkonzeptes (IWaMaKo-ZuSa)" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 06.05.2025)