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Regionalplanung

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)

Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG) sind in Niedersachsen die Landkreise für die Aufstellung sowie die Änderung von Regionalplänen zuständig. Diese Pläne heißen in unserem Bundesland „Regionales Raumordnungsprogramm" (RROP). Vom Kreistag werden sie als Satzung beschlossen.

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Allgemeine Informationen

Was ist Regionalplanung?
Mit dem Begriff "Regionalplanung" wird die Planungsebene der Raumordnung bezeichnet, auf der für einzelne Teilräume eines Landes Raumordnungspläne (§ 8 (1) Nr. 2 Raumordnungsgesetz) aufgestellt werden.

Was ist die Aufgabe der Regionalplanung?
Die Landkreise sind Träger der Regionalplanung und erfüllen die Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörden im "übertragenen Wirkungskreis".

Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen:

  • die Aufstellung und Fortschreibung der Regionalen Raumordnungsprogramme,
  • die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Einzelvorhaben z.B. über die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für Ihren Zuständigkeitsbereich,
  • die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden z.B. durch Erarbeitung von raumordnerischen Stellungnahmen.

Wer stellt die Regionalpläne auf?
Für die Aufstellung der Regionalpläne, die in Niedersachsen "Regionale Raumordnungsprogramme" (RROP) heißen, sind die Landkreise als sogenannte "Träger der Regionalplanung" zuständig. Die Erstellung der RROP ist eine kommunale Planungsaufgabe im sogenannten „eigenen Wirkungskreis"; hieraus resultiert ein großer Gestaltungsspielraum für die Träger der Regionalplanung, die das Landes-Raumordnungsprogramm als Planungsvorgabe des Landes umzusetzen haben, ansonsten aber keiner Fachaufsicht und keinen fachlichen Weisungen der obersten Landesplanungsbehörde unterliegen.

Wo ist das RROP einzuordnen?
Die Regionalen Raumordnungsprogramme stehen inhaltlich zwischen dem Landes-Raumordnungsprogramm und den gemeindlichen Bauleitplänen. Sie legen die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Planungsraum fest.

Welche Festlegungen beinhaltet das RROP?
In regionalen Raumordnungsprogrammen werden zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Vorgaben für die räumliche Entwicklung in einem Planungsraum festgelegt. Sie enthalten Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur, von Freiraumfunktionen und -nutzungen sowie der technischen Infrastruktur und raumstruktureller Standortpotenziale. Ein RORP besteht aus einer beschreibenden Darstellung und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000. Ihm sind eine Begründung und ein Umweltbericht beigefügt. 

Die Regionalen Raumordnungsprogramme müssen die textlich und zeichnerisch festgelegten Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms beachten und machen ihrerseits. Vorgaben für nachgelagerte Planungsebenen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen wie beispielsweise der kommunalen Bauleitplanung.

Wie funktioniert das Aufstellungsverfahren des RROPs?
Regionale Raumordnungsprogramme entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Sie müssen daher aktuell gehalten und problembezogen fortgeschrieben werden, sofern sich wesentliche Rahmenbedingungen und Nutzungsansprüche ändern. Im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG) ist festgeschrieben, dass spätestens alle 10 Jahre eine Überprüfung der Regionalen Raumordnungsprogramme auf ihre Aktualität stattfinden muss.

Nach einer öffentlichen Bekanntmachung sind unter anderem die Kommunen, die Nachbarkreise, Bundes- und Landesbehörden und ggf. Nachbarländer sowie weitere öffentliche Planungsträger und anerkannte Naturschutzverbände an der Erarbeitung des Programm-Entwurfs zu beteiligen. Sie alle haben die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen und Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu machen oder auf eigene Vorhaben aufmerksam zu machen. Mit Ausnahme der Naturschutzverbände sind die Beteiligten nach fachrechtlichen Vorgaben an die Ziele der Raumordnung gebunden. Auch die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung und Änderung des RROP beteiligt und kann Stellung nehmen.

Die Regionalen Raumordnungsprogramme werden im Landkreis Lüneburg vom Kreistag als Satzung beschlossen und von der oberen Landesplanungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, genehmigt.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4 
(gegenüber Parkhaus "Am Rathaus")
21335 Lüneburg

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