Vandalismus in der Natur: Geschützte Küchenschellen bei Dahlenburg mutwillig zerstört
Die Gewöhnliche Küchenschelle zählt zu den stark gefährdeten Pflanzenarten in Niedersachsen. Im Landkreis Lüneburg sind derzeit nur noch drei natürliche Bestände vorhanden. Diese werden seit vielen Jahren mit hohem Aufwand durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gepflegt und vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz regelmäßig überwacht.
Eines dieser Vorkommen befindet sich in der Nähe von Dahlenburg und beherbergt rund 60 Pflanzen. Nun wurde festgestellt, dass an diesem Wuchsort Blumen abgeschnitten und teilweise sogar ausgegraben wurden. Wild lebende Pflanzen besonders geschützter Arten wie die Küchenschelle dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz weder entfernt noch beschädigt werden. Bereits das Pflücken oder Abschneiden ist eine Beschädigung: es hindert die Pflanzen daran, sich zu vermehren und schadet somit dem Bestand. Langfristig droht eine Überalterung der Vorkommen, bei der die Populationen nach und nach verschwinden.
Eine Beschädigung der Pflanzen kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlichem Handeln drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Der Landkreis Lüneburg hat bereits Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Untere Naturschutzbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, die Küchenschelle und andere seltene Pflanzen in ihrem natürlichen Lebensraum unberührt zu lassen.
„Auch wenn die Küchenschelle sehr schöne Blüten hat – bitte pflücken Sie sie nicht und graben Sie sie nicht aus“, betont Adrian Kreft von der Unteren Naturschutzbehörde. „Da die Pflanzen Tiefwurzler sind und besondere Ansprüche an den Standort stellen, werden sie ein Umpflanzen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überleben. Unterstützen Sie lieber Ihre lokale Gärtnerei, welche Ihnen speziell für gärtnerische Zwecke gezüchtete Sorten anbieten kann.“
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