Landkreis Lüneburg informiert über Planfeststellungsbeschluss für geplante Elbbrücke
Das Genehmigungsverfahren für die geplante Elbbrücke Darchau-Neu Darchau erreicht einen wichtigen Meilenstein. Am kommenden Montag (18. Mai 2026) wird die Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss bekanntmachen. Die betroffenen Gemeinden (Amt Neuhaus sowie der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau) sind informiert, die Beschlussunterlagen ab dem 19. Mai 2026 öffentlich auszulegen. Diese können dann zwei Wochen lang, also bis zum 2. Juni 2026, von jedermann eingesehen werden.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung endet das mehrjährige behördliche Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren für das Infrastrukturprojekt. Der Vorhabenträger, der kreiseigene Betrieb für Straßenbau und -unterhaltung (SBU), plant eine feste Elbquerung zwischen Darchau in der Gemeinde Amt Neuhaus und Neu Darchau im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Der Landkreis Lüneburg ist somit sowohl Antragssteller als auch Genehmigungsbehörde für das Vorhaben. Die Prüfung der Antragsunterlagen und die Entscheidung über den Antrag erfolgten durch den dafür zuständigen Fachdienst Regional- und Bauleitplanung der Kreisverwaltung.
Weitere Informationen zur Elbbrücke unter www.landkreis-lueneburg.de/elbbruecke.
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