Beschluss:
Die Richtlinie zum Kulturförderpreis des Landkreises Lüneburg wird geändert.
Es werden weiterhin jährlich bis zu zwei Preisträger_innen ausgezeichnet, wovon mindestens eine_r aus dem Bereich a) kommen muss:
a) Nachwuchskünstler_in aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur oder Musik
b) etablierte_r Künstler_in aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur oder Musik