Die Delegation personalrechtlicher Befugnisse vom Kreistag auf den Kreisausschuss und auf die Landrätin/den Landrat wird, wie in der Anlage 1, Ziffer 1. vorgeschlagen, fortgeschrieben.
2. Kreisausschuss:
Die Delegation personalrechtlicher Befugnisse vom Kreisausschuss auf die Landrätin/den Landrat wird, wie in der Anlage 1, Ziffer 2. vorgeschlagen, fortgeschrieben.
15.05.2017 - Kreisausschuss
N 9 - ungeändert beschlossen
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19.06.2017 - Kreistag
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Kreistag:
Die Delegation personalrechtlicher Befugnisse vom Kreistag auf den Kreisausschuss und auf die Landrätin/den Landrat wird, wie in der Anlage 1, Ziffer 1. vorgeschlagen, fortgeschrieben.
2. Kreisausschuss:
Die Delegation personalrechtlicher Befugnisse vom Kreisausschuss auf die Landrätin/den Landrat wird, wie in der Anlage 1, Ziffer 2. vorgeschlagen, fortgeschrieben.