Dem Land Niedersachsen, NLWKN, wird gemäß § 55 Abs. 3 NNatG die
Zuständigkeit für die Ausweisung einer Naturschutzgebietsverordnung außerhalb
von FFH-Gebieten für die in der Anlage näher bezeichneten Flächen übertragen.
31.08.2007 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Vorlage der Verwaltung wird zugestimmt.
Hinweis der Verwaltung:
Bei den gepunktet dargestellten Flächen auf den Plänen, die der
Vorlage beigefügt sind, handelt es sich um Grünland, bei den kariert
dargestellten Flächen um Acker. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der
breiten Umrandung.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
03.09.2007 - Kreisausschuss
N 21 - ungeändert beschlossen
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24.09.2007 - Kreistag
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Dem Land Niedersachsen, NLWKN, wird gemäß § 55 Abs. 3 NNatG die
Zuständigkeit für die Ausweisung einer Naturschutzgebietsverordnung außerhalb
von FFH-Gebieten für die in der Anlage näher bezeichneten Flächen übertragen.