Beschluss:
Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in
der Zweckverbandsversammlung für die Sparkasse Lüneburg werden angewiesen, in
der Verbandsversammlung für die als Anlage beigefügte Änderung der
Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband zu stimmen.
Dem Beschluss wird mit folgender redaktionellen Änderung zu § 6
Ziffer 14 zugestimmt:
„Ziffer 14:
… sonstige Angelegenheiten, über die nach den Vorschriften
der Niedersächsischen Gemeindeordnung der Rat oder der Verwaltungsausschuss und
nach den Vorschriften der Niedersächsischen Landkreisordnung der Kreistag oder
der Kreisausschuss beschließen.“