Beschluss:
Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag stellt fest:
Eine aller Voraussicht nach notwendig werdende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist eine humanitäre Pflicht unter Europäern und entspricht den grundgesetzlichen Erfordernissen in Deutschland.
Daher fordert der Kreistag die Kreisverwaltung auf,
1. die Unterbringung von zugewiesenen ukrainischen Kriegsflüchtlingen außerhalb der bisher für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Liegenschaften in anzumietenden Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen zu prüfen und vorzubereiten sowie
2. bei der Bevölkerung im Landkreis dafür zu werben, vorhandene Liegenschaften und Ferienwohnungen für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen dem Landkreis anzubieten und zur Verfügung zu stellen.