Entwicklung der Fließgewässer: Landkreis Lüneburg kann auf weitere Auszeichnung hoffen
Fließgewässer sind dem Landkreis Lüneburg ein wichtiges Anliegen: Er will Gewässer in möglichst hoher Qualität erhalten, wo es Defizite gibt, die Verhältnisse verbessern und eine reiche Artenvielfalt ermöglichen. Deshalb gestaltet und entwickelt er beeinträchtigte Fließgewässer naturnah. Der Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg gab nun (25. August 2022) den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltschutz im Schloss Bleckede einen Überblick über die Fließgewässerentwicklung in der Region: Fachgebietsleiter Michael Loch zeigte dabei bisherige und geplante Projekte.
Menschgemachte Veränderungen durch Begradigung, Aufstau und Verbau, intensive Flächennutzung und diverse Stoffeinträge wie Dünge- oder Pflanzenschutzmittel schaden den Gewässern. Lange Dürreperioden setzen den Bächen und Flüssen ebenfalls zu. Dies führt zu einem Verlust der Gewässervielfalt und vieler Arten. „Dabei sind lebendige Gewässer mit intakten Auen wahre Artenvielfalt-Hotspots. Sie speichern Wasser, speisen das Grundwasser und verringern Hochwassergefahren“, betont Michael Loch die Wichtigkeit von Fließgewässern. Der Landkreis hilft hier mit verschiedenen Maßnahmen. „Wir wollen den Gewässern wieder mehr Raum geben, Wanderhindernisse für Fisch und Co. beseitigen und eine natürliche, eigendynamische Entwicklung anstoßen. Wenn sich die Gelegenheit ergibt, nutzen wir sie“.
Beispiele für erfolgreich durchgeführte Maßnahmen sind die Projekte „Lauf-Lopau-Lauf“ und die Billerbeck, die beide im Rahmen des niedersächsischen Gewässerwettbewerbs „Bach im Fluss“ ausgezeichnet wurden. Jetzt ist die Renaturierung der Neetze bei Thomasburg als eines von elf Projekten in Niedersachsen für die Auszeichnung „Niedersächsische Bachperle“ im Rahmen des Niedersächsischen Gewässerwettbewerbs nominiert.
Hintergrund
Die naturnahe Gestaltung und Entwicklung von Fließgewässern zählt zu den wichtigsten Zielsetzungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Demnach sind innerhalb bestimmter Fristen die Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu versetzen. Diese europäische Richtlinie wird auf Bundesebene durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und auf Landesebene in Niedersachsen durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) konkretisiert und umgesetzt.
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