Feuer und Flamme: Dieses Jahr 100 Osterfeuer im Landkreis Lüneburg
Ostereier, Schokoladenhasen und ein Treffen beim Osterfeuer: Traditionell brennen im gesamten Landkreis Lüneburg ab Gründonnerstag, dem 17. April 2025, wieder Osterfeuer. Ob in der Hansestadt Lüneburg, in den Gemeinden an der Elbe oder in der Heide – viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich schon auf das Zusammensein mit der Familie, dem Freundeskreis und der Nachbarschaft. Wo und wann die Osterfeuer stattfinden, ist auch in diesem Jahr auf der digitalen Karte des Landkreises Lüneburg unter www.landkreis-lueneburg.de/osterfeuer zusammengefasst. 100 Feuer sind hier übersichtlich mit Uhrzeit, Adresse und Veranstalter dargestellt. Die ersten Feste rund ums Feuer finden bereits am Gründonnerstag statt, andere erst am Ostersonntag. Die meisten der Brauchtumsfeuer brennen im Landkreis wieder am Ostersamstag.
Wichtig für eine sichere, schöne und umweltfreundliche Feier ist das Einhalten einiger Grundregeln. Verbrannt werden darf kein Sperrmüll und auch kein sonstiger Abfall. Nur Baum- und Strauchschnitt sowie unbehandeltes Holz und Stroh sind erlaubt. Frühestens eine Woche vor dem Osterfeuer darf das Brennmaterial zusammengetragen werden und erst am Tag des Osterfeuers darf alles zu einer Feuerstelle aufgeschichtet werden, so können Vögel und kleine Säugetiere geschützt werden.
Vögel wie Zaunkönig oder Rotkehlchen können die Holzhaufen ansonsten als Brutplätze nutzen und auch Kleintiere wie Kröten, Igel oder Spitzmäuse suchen Unterschlupf.
Kreisbrandmeister Matthias Lanius ergänzt wichtige Sicherheitsregeln: „Für uns Feuerwehrleute steht die Sicherheit an erster Stelle, damit alle den Abend in vollen Zügen genießen können. Wir achten auf den ausreichenden Abstand zu umliegenden Gebäuden und der Vegetation, um ein Überspringen des Feuers zu verhindern. Außerdem stellen wir sicher, dass zu jeder Zeit ausreichend Löschmittel bereitgehalten werden, damit die Brauchtumsfeuer ein sicheres und vor allem schönes Erlebnis für alle bleiben.“ Wie die Osterfeuer anzumelden sind sowie weitere Informationen erfahren Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinde- und Samtgemeindeverwaltungen sowie den örtlichen Feuerwehren.
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