Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern: Überwachungsgebiet reicht bis in den Landkreis Lüneburg

Die Folgen eines Geflügelpest-Ausbruchs im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim greifen über die Elbe hinweg: Rund um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone und darum eine weitere Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, darin befinden sich auch 21 Geflügelhaltungen im Bleckeder Raum. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Lüneburg heute 28. Dezember 2021 veröffentlicht, sie tritt am 29. Dezember 2021 in Kraft. Alle Geflügelhalter in dem Gebiet wurden bereits vom Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung direkt angeschrieben.
Neben der bereits geltenden Aufstallungspflicht müssen die Betriebe zahlreiche weitere Auflagen einhalten: So gibt es eine Meldepflicht ans Veterinäramt. Die Tiere und ihre Erzeugnisse – darunter Fleisch, Eier, aber auch Mist – dürfen die Überwachungszone rund um Barförde, Wendewisch, Garlstorf, Brackede und Radegast nicht verlassen. Außerdem müssen die Tierhalter ihr Geflügel besonders beobachten, um die Krankheit rechtzeitig zu entdecken. In den Betrieben gelten strenge Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen, darunter das Tragen von Schutzkleidung und die Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften.
Mehr Informationen zur Geflügelpest und ihrer Bekämpfung gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de unter dem Suchwort „Geflügelpest“.
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