Neues Wohngeld-Plus-Gesetz: Ab sofort Anträge stellen
Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz ist in Kraft: Es soll Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen stärker entlasten. Wer sich unsicher ist, ob sie oder er Wohngeld bekommen kann, kann ab sofort einen Antrag auf Wohngeld stellen oder sich direkt bei der Wohngeldstelle melden. Personen, die jetzt schon Wohngeld beziehen, müssen sich nicht kümmern: Ihr Anspruch wird automatisch den neuen Regelungen angepasst. In der Wohngeldstelle des Landkreises Lüneburg sind Christine Meyer unter 04131 26-1403 (beginnend mit Nachname A-F), Pia Woltaire unter 04131 26-1771 (Nachname beginnend mit G-Me) und Gaby Dierks unter 04131 26-1402 (Nachname beginnend mit Mi-Z) erreichbar. Mehr Infos und die aktuellen Anträge gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/wohngeld. Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lüneburg melden sich bitte bei der Wohngeldstelle der Hansestadt.
Ob jemand Wohngeld erhält und wie hoch sein Anspruch ist, richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Menschen: Wie viele Mitglieder wohnen im Haushalt? Wie hoch ist die zu berücksichtigende Miete des Wohnraums? Wie hoch ist die Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum? Und wie hoch ist das gesamte Einkommen der Haushaltsmitglieder? Diese Angaben fließen bei der Berechnung mit ein. Christopher Schäfer, Leiter der Wohngeldstelle, erklärt: „Das System ist ziemlich kompliziert, ist dadurch aber dadurch auch besonders gerecht. Wir beraten Sie gern und können Fragen oft schnell klären.
Die Wohngeldstelle des Landkreises gibt ein Beispiel: Ein Ein-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.406,25 Euro könnte vorrausichtlich einen Zuschuss für Unterkunftskosten erhalten. In der Gemeinde Adendorf, wo die Mieten höher sind als im kreisweiten Durchschnitt, liegt die Einkommensgrenze um etwa 60 Euro höher. Bis Ende 2022 lag die Einkommensgrenze noch bei 1.030 bzw. 1.100 Euro. Alle berechtigten Personen, die im Laufe des Januars einen Wohngeldantrag stellen, erhalten die Leistung rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Gut zu wissen: Das „Wohngeld Plus“ sichert das Wohnen an sich, daher können sowohl Mieten als auch Kosten von Wohneigentum berücksichtigt werden. Und: Es ist für alle Haushalte gedacht, deren Einkommen knapp über der Grundsicherung liegt.
Monatlich haben knapp über 400 Haushalte im Jahr 2022 Wohngeld vom Landkreis Lüneburg erhalten. Für 2023 hat der Landkreis Lüneburg vorsorglich mehr Personal eingestellt, damit die Anträge schneller bearbeitet werden können. Denn: Die Bundesregierung geht davon aus, dass mehr Personen als bisher einen Anspruch auf Wohngeld haben werden – die Zahl der Anträge könnte sich daher verdreifachen. „Unser Ziel ist klar: Das Geld soll möglichst schnell auf dem Konto der Menschen ankommen, um sie zu entlasten“, betont Christopher Schäfer – und hat noch einen wichtigen Hinweis: „Die Hansestadt Lüneburg hat eine eigene Wohngeldstelle. Wer in der Stadt wohnt, ist dort richtig. Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Kommunen im Landkreis melden sich gern bei uns.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung hat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Die neuen Regelungen wurden Anfang Dezember verkündet und traten am 1. Januar 2023 in Kraft. Das „Wohngeld Plus“ besteht aus Wohngeld, einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die die steigenden Energiekosten abfedern, und einer Klimakomponente, die erstmals Kosten, etwa für energetische Gebäudesanierung, dämpfen soll.
Weitere Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/wohngeld
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