10 Wochen ohne Lohn: Frauen und der Pay Gap
(lk/Gleichstellungsbeauftragte) Der Verdienst von Männern und Frauen weist eine Lücke auf, die 2006 erstmals statistisch erfasst wurde und damals bei 23% lag. Am Montag (30. Januar 2023) hat das Statistische Bundesamt die Lohnlücke für das Jahr 2022 bekannt gegeben. Das dritte Jahr in Folge verdienen Frauen statistisch 18% weniger als Männer. Für das Einkommen, dass Männer am Ende eines Jahres, aktuell also am 31.12.2022 erzielt haben, arbeiten Frauen bis zum 7. März 2023. Frauen fehlt somit das Einkommen von mehr als zehn Wochen. Innerhalb von fünf Jahren fehlt Frauen nahezu ein ganzes Jahreseinkommen. Diese Lohnlücke schlägt sich im Alltag nieder. Aber auch mit Blick auf eine Regelerwerbstätigkeit von 45 Jahren sind die Folgen für die Frauen gravierend: Die Rente fällt wesentlich niedriger aus – im ärgsten Fall muss der Staat einspringen.
Der 4. Niedersächsische Gleichstellungsatlas belegt, dass Frauen heute besser ausgebildet sind als Männer und trotzdem wird bei der Berufswahl auf tradierte Berufe zurückgegriffen. Berufe, in denen überwiegend Frauen zu finden sind, gehen vielfach mit einem geringeren Einkommen einher. Es braucht also ein breiteres Spektrum für die Berufswahl von Frauen und Männern. Projekte, die Frauen beispielsweise für die breiten Möglichkeiten der MINT-Fächer begeistern sollen, wurden initiiert und Rollenvorbilder werden öffentlich sichtbar gemacht. Vergleichbare Projekte braucht es für den Sozialbereich, in denen Männer unterrepräsentiert sind.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Zeit der Familiengründung, in der viele Paare leicht in traditionelle Rollen zurückfallen. Während im Beruf gerade die Möglichkeit für mehr Verantwortung und mehr Einkommen besteht, muss in der Familie die Frage der Verteilung der Care-Arbeit geklärt werden. Grundlage für die Aufgabenteilung ist die Höhe der jeweiligen Einkommen. Der Equal pay gap belegt erneut, dass hier die Frauen benachteiligt sind. Auch kann beim Wiedereinstieg auf dem vorherigen Arbeitsplatz nicht immer die gewünschte Stundenzahl verwirklicht werden. So können Einkommensscheren weiter auseinandergehen, die tradierten Rollen kommen immer stärker zum Tragen und verfestigen sich.
Was können Kommunen dagegen tun? Unterstützend für Familien sind eine gute Kinderbetreuung in einem Umfang, der beiden Elternteilen eine gute Vereinbarkeit ermöglicht. Der Wunsch beider Elternteile geht immer häufiger zu einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche. Die Summe der Erwerbstätigkeit einer Familie mit Care-Aufgaben ist in einem ‚40/20‘ und ‚30/30‘ Modell gleich. Das Selbstverständnis, dass sich die Arbeitskultur verändert, weil alle Elternteile gleichermaßen Familienaufgaben ernst nehmen und sich verantwortlich fühlen, wird im ‚30/30’Modell stärker gefördert. An dieser Stelle kann eine Kommune mit gutem Beispiel vorangehen: Sie kann Führungspositionen auch in (vollzeitnaher) Teilzeit anbieten, wie es zum Beispiel in der Lüneburger Kreisverwaltung praktiziert wird.
Weitere Möglichkeiten zeigt Prof. Dr. Isabell Hensel vom Deutschen Juristinnenbund (djb) am 11. März um 10:30 Uhr bei der Matinee zum internationalen Frauentag im Marcus-Heinemann-Saal in Lüneburg auf. Es ist eine öffentliche Veranstaltung, zu der die Gleichstellungsbeauftragten Stadt und Landkreis Lüneburg einladen. Um Anmeldung wird unter maret.bening@landkreis-lueneburg.de oder karin.fischer@stadt.lueneburg.de gebeten.
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