Keine Ausnahme für Hütte am Kronsberg: Landkreis Lüneburg verschickt Bescheide an Gemeinde Amelinghausen
Gemeinsame Lösung trotz Dialogs und intensiver Prüfung bisher nicht möglich
Kann die ohne Baugenehmigung errichtete Hütte am Kronsberg doch noch irgendwie stehen bleiben? Mit dieser Frage haben sich der Landkreis Lüneburg, die Samtgemeinde und die Gemeinde Amelinghausen intensiv auseinandergesetzt, seit das rund 30 Quadratmeter große Gebäude im Mai 2023 im Auftrag der Gemeinde errichtet wurde. Nachdem der Landkreis alle denkbaren Ausnahmen geprüft hat, kommt er zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Hütte kann in dem artenreichen und streng geschützten Biotop der Kronsbergheide so nicht bleiben. Heute (Montag, 16. Oktober 2023) gingen die entsprechenden naturschutzfachlichen und baurechtlichen Bescheide an die Gemeinde heraus, auch die Eigentümer des Grundstückes werden per Post informiert.
Schnell Klarheit zu schaffen, war dem Landkreis Lüneburg wichtig: „Wir haben über Wochen eine sehr emotionale Diskussion in der Bevölkerung erlebt. Bei einem Vor-Ort-Termin haben wir versucht, alle Beteiligten abzuholen“, erklärt Kreisrätin Sigrid Vossers. „Naturschutz ist ein hohes Gut, das mit den berechtigten Erholungs- und Freizeitinteressen der Menschen abgewogen werden muss.“ Fakt ist: „Das Gebäude am Kronsberg muss nach Naturschutz- und Baurecht abgerissen und das Biotop, eine wertvolle Magerrasen-Fläche mit mehr als 30 seltenen Arten, wiederhergestellt werden.“ Verantwortlich dafür ist die Auftraggeberin des Bauwerks, in diesem Fall die Gemeinde.
Die Samtgemeinde Amelinghausen hat gemeinsam mit der Gemeinde Amelinghausen bereits angekündigt, den Rechtsweg zu beschreiten und die Angelegenheit vor Gericht klären zu lassen. „Mit den Bescheiden liegen nun die notwendigen Schriftstücke vor, um weitere Schritte gehen zu können. Natürlich hoffen wir auf Einsicht und keinen langen Rechtsstreit“, so die Kreisrätin, die den zuständigen Fachdiensten Umwelt und Bauen vorsteht. Ein Angebot des Landkreises besteht weiterhin: Als Ersatz für die abgerissene alte Reetdach-Schutzhütte könnte am Kronsberg ein neuer Unterstand errichtet werden – allerdings nach vorheriger Abstimmung mit dem Landkreis und nach den Regeln von Naturschutz- und Baurecht. „Dabei würden wir unterstützen.“
Hintergrund
Bereits bei einem Vor-Ort-Termin im August 2023 hatte der Landkreis Lüneburg der Samtgemeinde Amelinghausen, der Gemeinde sowie Vertreterinnen der Landjugend erläutert, weshalb die Hütte nicht am Kronsberg bleiben kann: Wo das Gebäude errichtet wurde – mitten in der Sichtachse auf den Kronsberg, in einem gesetzlich geschützten Biotop mit mehr als 30 seltenen Arten und Landschaftsschutzgebiet - kann es nicht stehen bleiben. Der Landkreis darf dafür keine Genehmigung erteilen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Verwaltung hat alle Ausnahmemöglichkeiten geprüft, keine davon greift. Das bestätigt auch das Umweltministerium als übergeordnete Rechtsaufsicht.
Unbestritten ist: Mit dem Bau hat die Landjugend am Kronsberg eine großartige Gemeinschaftsleistung hingelegt. Viele Menschen haben sich mit Unterschriften dafür eingesetzt, dass das Gebäude stehen bleiben kann. Doch das ändert nichts daran, dass die Kreisverwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Verantwortlich dafür, dass eine 72-Stunden-Aktion auch dauerhaft erfolgreich und rechtssicher ist, sind die Auftraggeber. Diese hatten in diesem Fall erst nachträglich einen Bauantrag gestellt und die Rahmenbedingungen nicht vorab mit dem zuständigen Landkreis geklärt.
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