Neues Wohngeld-Plus-Gesetz tritt in Kraft Antragstellung im Januar 2023 sichert Ansprüche
Die Information hatte sich schnell verbreitet: Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Die neuen Regelungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes wurden Anfang Dezember verkündet und treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Wohngeldstelle im Landkreis Lüneburg weist darauf hin, dass sie erst im kommenden Jahr konkrete Auskünfte über die Auswirkungen und die Höhe nach dem neuen Gesetz geben kann. Das hat jedoch keine negativen Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, denn es gibt zwei gute Nachrichten: Wer sich unsicher ist, ob er Wohngeld bekommen kann, kann sich im Laufe des Januars bei der Wohngeldstelle melden. Der Anspruch gilt bei der Antragstellung bis Ende Januar dann rückwirkend zum 1. Januar 2023. Menschen, die jetzt schon Wohngeld beziehen, müssen sich nicht kümmern: Ihr Anspruch wird automatisch im nächsten Jahr rückwirkend den neuen Regelungen angepasst. In der Wohngeldstelle des Landkreises Lüneburg sind Christine Meyer unter 04131 26-1403 (beginnend mit Nachname A-F), Pia Woltaire unter 04131 26-1771 (Nachname beginnend mit G-Me) und Gaby Dierks unter 04131 26-1402 (Nachname beginnend mit Mi-Z) erreichbar. Mehr Infos gibt es auch unter www.landkreis-lueneburg.de/wohngeld
„Wir bedauern, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern noch keine klaren Auskünfte geben können. Erst im Laufe dieser Woche erhalten wir genauere Infos seitens des Ministeriums“, sagt Christopher Schäfer, Leiter der Wohngeldstelle. Schon jetzt hat der Landkreis vorsorglich mehr Personal eingestellt, damit die Anträge schneller bearbeitet werden können. Denn: Die Bundesregierung geht davon aus, dass mehr Personen als bisher einen Anspruch auf Wohngeld haben werden – die Zahl der Anträge könnte sich daher verdreifachen. „Unser Ziel ist klar: Das Geld soll möglichst schnell auf dem Konto der Menschen ankommen, um sie zu entlasten“, betont Christopher Schäfer – und hat noch einen wichtigen Hinweis: „Die Hansestadt Lüneburg hat eine eigene Wohngeldstelle. Wer in der Stadt wohnt, ist dort richtig. Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Kommunen im Landkreis melden sich gern bei uns.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung hatte bereits im November 2022 die bisher größte Wohngeldreform angekündigt. Sie soll zu Jahresbeginn 2023 starten. Laut Bundesregierung können dann weit mehr Menschen Anrecht auf Wohngeld haben, auch die Höhe soll angepasst werden. Das Gesetz ist aktuell jedoch noch nicht verabschiedet.
Hintergrundinfos: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohngeldreform-2130068
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