Sicher durch die Adventszeit: Maskenpflicht in der Lüneburger Innenstadt
(lk/ho) Maske auf, Abstand halten – ab morgen (Freitag, 26. November 2021) gilt in der Lüneburger Innenstadt wieder die Maskenpflicht. Auf dem Weihnachtsmarkt müssen Besucherinnen und Besucher bereits seit der Eröffnung gestern (24. November 2021) einen Mund-Nasen-Schutz tragen, nun greift diese Regelung wieder im gesamten Innenstadtbereich. Die notwendige Allgemeinverfügung hat der Landkreis Lüneburg heute (Donnerstag, 25. November 2021) auf Wunsch der Hansestadt Lüneburg auf den Weg gebracht, um Einkaufsbummel und Adventszauber so sicher wie möglich zu machen.
Über viele Monate hatte sich die Maskenpflicht in der Corona-Pandemie bewährt: „Die Maskenpflicht in der Innenstadt ist überall dort sinnvoll, wo es eng wird“, erklärt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer. Dies hatte auch das Oberverwaltungsgericht im Frühjahr betont – und daran orientiert sich nun der Zuschnitt des Gebietes, das wieder eng mit der Stadt abgestimmt wurde. „Ich gehe davon aus, dass die Menschen diese Maßnahme wieder gut mittragen werden“, so der Erste Kreisrat. Gelten soll die Maskenpflicht montags bis samstags von 9 bis 19 Uhr.
Maske auf heißt es künftig: Am Berge, Am Fischmarkt, Am Markt, Am Ochsenmarkt, Am Sande in den Fußgängerbereichen, Am Stintmarkt, An den Brodbänken, An der Münze, Aposthekenstraße, Auf dem Kauf, Auf dem Wüstenort, in der Bardowicker Straße von Am Markt bis zu Lüner Straße, Bei der Abtsmühle auf dem Fußweg zu „Am Fischmarkt“, in der Engen Straße, Finkstraße, Glockenstraße, Grapengießerstraße, Große Bäckerstraße, Heiligengeiststraße bis Enge Straße/Rackerstraße, Katzenstraße, Kleine Bäckerstraße, Kuhstraße, Lüner Straße, Lünertorstraße bis Am Werder, Münzstraße, Obere Schrangenstraße, Rackerstraße, Rosenstraße, Salzstraße am Wasser, Schröderstraße, Untere Schrangenstraße, Waagestraße, Zollstraße.
Wenige Ausnahmen gibt es: Kinder bis 6 Jahre müssen keine Maske tragen. Auch wer gerade einen Happen isst oder einen Schluck trinkt, darf den Mund-Nasen-Schutz kurz abziehen. Gäste, die in der Außengastronomie Platz genommen haben, benötigen ihn ebenfalls nicht. Zudem sind Menschen von der Maskenpflicht befreit, wenn sie an bestimmten Erkrankungen leiden. Dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Weitere Informationen zum Coronavirus in der Region gibt es unter corona.landkreis-lueneburg.de.
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