Beschlussvorschlag des Antragstellers:
Der Landkreis möge in Zukunft für jedes erforderliche Gutachten im Bereich Wasserrecht folgendes Vorgehen umsetzen:
1. 1. Der Gutachter wird vom Landkreis ausgewählt und beauftragt.
2. 2. Die Kosten für das Gutachten werden dem Antragsteller vollständig in Rechnung gestellt.