Hintergründe zur jüngsten Presseberichterstattung über die LKH-Arena
Was man wissen muss:
Für große Gebäudekomplexe ordnet die Bauaufsicht – also die Genehmigungsbehörde – immer eine Abnahme an. Bei der Schlussabnahme gleicht die Bauaufsicht die Genehmigungsplanung mit dem tatsächlichen Gebäude ab. Es ist nicht ungewöhnlich, dass zum Zeitpunkt der Schlussabnahme im Gebäude noch Restarbeiten zu erledigen sind. Die Restarbeiten oder auch grobe Fehler werden in Mängellisten durch die Bauaufsicht aufgenommen. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet anschließend, ob das Gebäude dennoch bereits in die vorgesehene Nutzung gehen kann. Sind die Mängel nur marginal und beeinträchtigen nicht die Sicherheit der Menschen, die das Gebäude benutzen, gibt die Bauaufsicht das Gebäude zur Nutzung frei. So ist es auch durch die Bauaufsicht der Hansestadt für die Arena geschehen – mit der Auflage, die Mängel zu beseitigen und dies der Bauaufsicht mitzuteilen.
Ein weiterer Aspekt ist die Nutzung des Gebäudes selbst. Mit der Baugenehmigung wird eine bestimmte Nutzung des Gebäudes genehmigt. Bei einer Veranstaltungshalle werden in der Baugenehmigung Szenarien von Veranstaltungen, die dort angedacht sind, zugrunde gelegt. Diese Szenarien sind eine sehr gute Vorausschau auf die Veranstaltungen, aber erst die wirkliche Nutzung der Halle zeigt, welche Anforderungen die Nutzer noch darüber hinaus haben. Da werden mehr Scheinwerfer gefordert, um die Bühne auszuleuchten, der Sponsor verlangt zusätzliche Werbeanlagen, die Sportler möchten eine Eistonne, um nur einige zu nennen.
Diese zusätzlichen Anforderungen hat die Bauaufsicht erneut zu prüfen und zu genehmigen. Dazu bedarf es in der Regel weiterer Gutachten, die der Bauherr beibringen muss. So z.B. ein Brandschutzgutachten. Bei Gebäuden in denen Veranstaltungen stattfinden, kann davon ausgegangen werden, dass diese Anpassung über die Nutzungsdauer des Gebäudes immer wieder genehmigt werden müssen, da sich die Nutzung über die Jahre verändern.
Bei der Arena haben sich seit der Genehmigung etliche Veränderungen ergeben, weil die Veranstalter andere Ansprüche an die Halle gestellt haben. Diese Veränderungen sind in Absprache zwischen Campus Management, der Gesellschaft des Landkreises und dem Landkreis selbst für gut und richtig befunden worden, so dass sich darauf verständigt wurde, diese dauerhaft in die Nutzung zu nehmen und diese genehmigen zu lassen. Es wurde daher ein Brandschutzgutachter beauftragt, die Änderungen zu überprüfen und in eine sog. Fortschreibung des Brandgutachtens aufzunehmen und diese der Bauaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
Hätte es zwischenzeitlich Anhaltspunkte gegeben, dass der Betrieb der Arena durch die Veränderungen nicht mehr sicher für die Nutzer gewesen wäre, hätte die Gesellschaft des Landkreises als Eigentümerin der Halle die Nutzung nicht weiter befürwortet. Auch hätte die Bauaufsicht der Hansestadt die Nutzung untersagt.
Ebenso handelt die Bauaufsicht des Landkreises. Werden Mängel an Gebäuden, wie Kindergärten, Schulen, Fabrikgebäuden oder auch Einzelheimen festgestellt, so prüft die Bauaufsicht sehr genau, ob die Nutzung weiter möglich ist oder untersagt werden muss. Und sie geht in Gespräche mit den Eigentümern, um eine Beseitigung der Mängel zu bewirken.
Anlässlich der jüngsten Presseberichterstattung über die LKH-Arena, bei der wesentliche Botschaften des Landkreises Lüneburg nicht oder unvollständig bzw. verzerrt wiedergegeben wurden, finden Sie hier die Stellungnahmen der Kreisverwaltung:
Die Arena ist eine hochmoderne Veranstaltungshalle mit umfangreicher Sicherheitstechnik und zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben.
Ein Sicherheitskonzept ist für die Arena nach der Versammlungsstättenverordnung nicht erforderlich. Die Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg hat in der Baugenehmigung gefordert, dass ein allgemeines Sicherheitskonzept zu erstellen ist, in dem die unterschiedlichen Nutzungsarten beschrieben werden und auf die jeweiligen organisatorischen Maßnahmen zur Begegnung der Verkehrsproblematik eingegangen wird. Das bei der Abnahme vorgelegte Sicherheitskonzept wurde bemängelt und ist zu überarbeiten. Dies hat jedoch zu keinen Nutzungseinschränkungen für die Arena geführt. Die Bauaufsicht hat die Arena zur uneingeschränkten Nutzung freigegeben.
Jede Veranstaltung, die in der Arena seit deren Eröffnung stattfindet, ist eine sichere Veranstaltung.
Nach der Inbetriebnahme wurde das genehmigte Brandschutzkonzept, das Grundlage für das Sicherheitskonzept ist, weiter fortgeschrieben und auf die aktuellen Anforderungen der Arena angepasst. Der beauftragte Brandschutzsachverständige hat die Änderungen jedoch nicht vertragsgemäß in ein genehmigungsfähiges Dokument umgesetzt. Dies führte zu erheblichen Verzögerungen. Daher hat der Landkreis im Januar 2024 die Zusammenarbeit mit ihm gekündigt und ein neues Brandschutzsachverständigenbüro beauftragt. Dies erstellt nun auf der Grundlage des letzten genehmigten Stands ein fortgeschriebenes und genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept. Auf dieser Basis wird dann auch das Sicherheitskonzept überarbeitet.
Bei dem am 15.01.2025 präsentierten Zwischenstand des Brandschutzkonzepts hat sich gezeigt, dass die von Betreiberin und Dienstleister vorgesehenen Anpassungen funktionieren. Gemeinsam sind wir überzeugt: Auch zukünftig kann jede Veranstaltung sicher durchgeführt werden.
Das neue Brandschutzkonzept und das neue Sicherheitskonzept sollen im ersten Quartal vorgelegt werden. Die Bauaufsicht wurde von der Betriebsgesellschaft über die Verzögerung und den Wechsel des Brandschutzgutachters informiert. Einschränkungen für den Arena-Betrieb ergaben sich dadurch nicht.
Mehr zur Arena unter www.landkreis-lueneburg.de/lkh-arena.
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