Geflügelpest im Landkreis Lüneburg – Veterinäramt: Biosicherheitsvorgaben beachten
In einem Kleinstbetrieb in Amt Neuhaus ist ein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Der Tierbestand wurde bereits vorsorglich getötet, und der Landkreis Lüneburg hat den Betrieb gesperrt. Das positive Untersuchungsergebnis wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übermittelt. Die abschließende Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht noch aus. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine Infektion durch zurückkehrende Zugvögel wahrscheinlich, da derzeit Millionen Zugvögel aus ihren Winterquartieren nach Europa zurückkehren. Eine Aufstallungspflicht wird vorerst nicht angeordnet. Geflügelhalterinnen und -haltern steht es jedoch frei, in Gebieten mit hohen Wildvogelvorkommen ihre Tiere während des Vogelzugs vorsichtshalber aufzustallen.
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die bestehenden hygienischen Biosicherheitsvorgaben konsequent einzuhalten. „Nur durch besondere Sorgfalt und vorbeugende Schutzmaßnahmen lassen sich Infektionen vermeiden und einschneidende behördliche Eingriffe für die betroffenen Betriebe verhindern“, sagt Dr. Donata Bechstein, Leiterin des Veterinäramts. Dazu gehört neben der Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe auch das Tragen von Schutzkleidung, das Reinigen und die Desinfektion von Gerätschaften sowie das Unterbinden von Besucherverkehr. Grundsätzlich gilt: Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Veterinäramt melden.
Weiterhin ist ein Bestandsregister mit Herkunft und Verbleib der Tiere zu führen. Im Falle von vermehrten Todesfällen, verringerter Futter- oder Wasseraufnahme, reduzierter Legeleistung oder ausbleibender Gewichtszunahme müssen Tierhalter unverzüglich den betreuenden Tierarzt benachrichtigen und den Bestand untersuchen lassen. Das FLI-Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen" enthält hilfreiche Hinweise für Kleinbestände und Hobbyhaltungen.
Bürgerinnen und Bürger sowie Jägerinnen und Jäger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter 04131 26-1413 zu melden. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Geflügelpest zu vermeiden.
Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest.
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