„Hände weg vom Rettungsdienst!“ – Kreistag des Landkreises Lüneburg lehnt geplante Reform ab und verabschiedet Resolution
Seit mehr als 30 Jahren verantworten die Landkreise in Niedersachsen den Rettungsdienst – und das soll auch in Zukunft so bleiben. Eine entsprechende Resolution an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) haben die Abgeordneten des Kreistags des Landkreises einstimmig auf den Weg gebracht. Sie folgen damit einem Aufruf des Niedersächsischen Landkreistags und dem Beispiel anderer niedersächsischer Landkreise. Hintergrund sind Reformpläne der Ministerin, anstelle eines kommunal verantworteten Rettungsdienstes einen Bundes-Rettungsdienst zu etablieren sowie Ländern und Kommunen durch einen festen Kostendeckel nicht umsetzbare Sparauflagen aufzuzwingen.
Seit mehr als 30 Jahren ist der Landkreis Lüneburg Träger des Rettungsdienstes. Diese Aufgabe ist eng mit weiteren Bereichen der Gefahrenabwehr wie Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei verzahnt. „Wir lehnen die von Ministerin Warken geplante vollständige Unterordnung des Rettungsdienstes unter die gesetzliche Krankenversicherung entschieden ab“, so Kreisrätin Sigrid Vossers, in deren Verantwortung der Rettungsdienst im Landkreis Lüneburg fällt. „Die Reform würde die kommunale Selbstverwaltung massiv einschränken. Wir sind keine bloßen Dienstleister der Krankenkassen, sondern tragen die Verantwortung für die Notfallrettung vor Ort. Dafür muss die Finanzierung auch weiterhin bedarfsgerecht und auskömmlich erfolgen. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass sie unter 112 im Notfall zuverlässig Hilfe erhalten.“
Mit der jetzt verabschiedeten Resolution appelliert der Kreistag des Landkreises Lüneburg an die örtlichen Abgeordneten aus Bundestag und Landtag sowie an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die kommunale Verantwortung für den Rettungsdienst zu erhalten. In dem Papier heißt es: „Eine Reform darf nicht zu Lasten der Kommunen und damit der Bürgerinnen und Bürger gehen. Die Zuständigkeit für die Notfallrettung muss bei den Ländern und Kommunen bleiben.“
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