Neue Regelungen zu Bürgertests ab 1. Juli
Seit Wochen sind sie im Gespräch, jetzt sind die neuen Regelungen für die Corona-Bürgertests klar: Ab morgen (1. Juli 2022) gibt es in den Corona-Testzentren für Schnelltests drei Varianten je nach Lebenssituation: kostenfrei, mit Zuzahlung oder mit Komplettzahlung. Die neue Coronavirus-Testverordnung macht den Ablauf komplizierter. Die gute Nachricht: Öffentliche Testzentren bieten weiterhin Corona-Tests an. In vielen Fällen bleiben diese kostenfrei oder sind gegen eine Zuzahlung von drei Euro erhältlich. Wer sich kostenlos oder vergünstigt testen lassen möchte, muss dazu einen Nachweis vorlegen – zum Beispiel das Konzertticket, die rote Corona-Warn-App oder eine ärztliche Bestätigung.
Wichtig ist – wie schon seit Beginn der Corona-Pandemie: Tests bieten keinen Schutz vor einer Infektion. Daher bleiben Abstand, Maske und Impfung der beste persönliche Schutz. Darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg hin. Außerdem sollten Personen mit Symptomen zuhause bleiben und eine eventuelle Infektion mit einem Arzt abklären. Fragen rund um das Coronavirus beantworten die Mitarbeitenden am Corona-Bürgertelefon unter Telefon 04131 26-1000 jeweils montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr. Weitere Infos zu Testzentren in der Region Lüneburg und die komplette Übersicht zu den Bürgertests gibt es unter corona.landkreis-lueneburg.de/corona-test.
Hier die neuen Regelungen zu Corona-Bürgertests kurz zusammengefasst: Einen kostenfreien Schnelltest in der Teststation gibt es für Menschen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person im selben Haushalt leben. Auch Kinder unter fünf Jahren sowie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, die an einer Studie zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen, die im privaten Umfeld jemanden pflegen oder die ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX bekommen, werden kostenfrei getestet.
Um besonders gefährdete Personen zu schützen, erhalten auch Besucher, Betreute oder Bewohner in sensiblen Einrichtungen einen kostenfreien PoC-Antigen-Test. Dazu gehören Krankenhäuser, Pflegeheime, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Unterkünfte für Obdachlose oder Flüchtlinge, Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Einen Schnelltest mit Zuzahlung in Höhe von drei Euro erhalten Menschen mit einer roten Corona-Warn-App, Personen, die eine Veranstaltung im Innenraum besuchen möchten, und Menschen, die Kontakt haben zu Personen, die 60 Jahre oder älter sind bzw. aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko haben, schwer an COVID19 zu erkranken.
Wer nicht zu den Personengruppen gehört, zahlt einen Schnelltest in voller Höhe aus eigener Tasche. Die Teststationen entscheiden selbst über den Preis.
Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen unter corona.landkreis-lueneburg.de/corona-test.
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