Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz: Präsenztermine künftig nur donnerstags, Termine am 24. und 25. März fallen aus
(lk/ot) Ab der kommenden Woche finden Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt nur noch an Donnerstagen um 14.30 Uhr statt. Die für Ende dieser Woche geplanten Termine am Donnerstag, den 24. März, und am Freitag, den 25. März, können zudem nicht in Präsenz stattfinden. Alternativ bietet das Gesundheitsamt seit Beginn dieses Jahres Online-Belehrungen an.
Für die Infektionsschutzbelehrungen vor Ort gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende Regeln: Es kann nur eine bestimmte Anzahl an Personen an einer Belehrung teilnehmen. Interessierte müssen sich vorab telefonisch unter der Nummer +49 4131 26-1470 anmelden. Wer bereits einen Präsenztermin vereinbart hat und nun das Online-Angebot wahrnehmen möchte, kann diesen unter der oben genannten Nummer wieder absagen.
Zum Hintergrund
Seit Januar 2022 bietet das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz für Tätige im Gastronomie- und Lebensmittelbereich in digitaler Form an. Wer an einer Online-Belehrung teilnehmen möchte, kann einen Antrag unter: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/1120?c=bc stellen. Nach dem Starten des Online-Antrages und der Durchführung der Online-Belehrung wird eine Gebühr von 26,00 Euro fällig.
Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz gibt es online unter www.landkreis-lueneburg.de/infektionsschutzbelehrung
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