Parteitag in der LKH Arena: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg
Die LKH Arena muss sich für einen Landesparteitag der AfD öffnen, seine Betriebsgesellschaft muss der Landkreis Lüneburg entsprechend anweisen – dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) heute (Mittwoch, 8. Juni 2022) mit seinem Beschluss bestätigt. Gegen eine entsprechende einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts hatte der Kreis vor gut zwei Wochen Beschwerde vor dem OVG erhoben. Hintergrund war ein Beschluss des Kreisausschusses im April 2022, die Halle grundsätzlich nicht für parteipolitische Veranstaltungen zu vermieten.
„Die Entscheidung des Gerichts werden wir als Landkreis akzeptieren“, sagt Landrat Jens Böther. „Die Demokratie und damit die Rechte von politischen Parteien sind ein hohes Gut. Daher müssen wir die Halle in diesem Fall zur Verfügung stellen.“ Gleichzeitig betont er: „Ich habe weiterhin Sicherheitsbedenken gegen eine solche Veranstaltung im Landkreis Lüneburg. Die Ansichten der AfD verstoßen gegen wichtige Grundwerte unserer Gesellschaft, die es gerade in dieser angespannten Zeit besonders zu schützen gilt."
Für die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft unterstreicht Sigrid Vossers: „Die LKH Arena soll überregional als kulturell wie sportlich weltoffener und interessanter Veranstaltungsort bekannt werden. Demokratisches Handeln, die Grundrechte wie Freiheit und Gleichheit sind mir als Geschäftsführerin der Betriebsgesellschaft und unseren Partnern unverletzliche Werte – auch deshalb ist es unsere Pflicht, den Gerichtsbeschluss so umzusetzen, so schwer mir das auch fällt.“
Unterdessen hatte der Kreisausschuss am 30. Mai 2022 folgenden Beschluss gefasst, über den der Kreistag am 7. Juli 2022 entscheiden soll: „Die Überlassung der Räume und Flächen der LKH Arena an politische Parteien, freie Wählergemeinschaften und ihnen nahestehende Organisationen zu politischen Zwecken, ist ausgeschlossen. Die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH &Co. KG wird angewiesen, eine entsprechende Klarstellung in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen.“
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