Beregnungserlass des Umweltministeriums: Keine zusätzlichen Wassermengen für Landwirtschaft im Landkreis Lüneburg möglich
Der Sommer 2022 ist trocken – und die nächste Hitzewelle steht vor der Tür: Für den Landkreis Lüneburg haben sich der Bauernverband und die Kreisverwaltung im Gespräch dennoch darauf verständigt, den Landwirten von der Beantragung einer zusätzlichen Beregnungsmenge für dieses Jahr zu abzuraten. Bis zu 30 Millimetern pro Quadratmeter mehr Grundwasser will das Niedersächsische Umweltministerium unter bestimmten Voraussetzungen freigeben, um Felder zu bewässern. So unbürokratisch und schnell, wie das Umweltministerium sich den Zusatzregen für die Landwirtschaft wohl gedacht hatte, kann der Landkreis Lüneburg als Untere Wasserbehörde ihn aber nicht genehmigen: Die Landwirte müssten laut Erlass Nachweise erbringen, dass die zusätzliche Wasserentnahme keinen Schaden an der Natur anrichtet – das ist in der Kürze der Zeit und mit dem jetzigen Stand des Wasserrechtsantrags aber gar nicht möglich. „Insofern ergibt der Erlass aus Sicht des Landkreises Lüneburg keinen Sinn“, erklärt der Landrat.
Im Gespräch hatten die Beteiligten sich über die Voraussetzungen ausgetauscht, unter denen die zusätzlichen Wassermengen genehmigt werden könnten: So müsste die bisher erlaubte Menge für dieses Jahr schon weitgehend ausgeschöpft sein, außerdem dürfte die Mehrentnahme grundwasserabhängige Landökosysteme nicht schädigen. „Dafür benötigen wir Belege, im Zweifel müsste der Gewässerkundliche Landesdienst auch etwas dazu sagen“, betont Landrat Jens Böther. Die trockenen Sommer und Defizite bei den Niederschlägen haben in den letzten Jahren schon dazu geführt, dass die Pegel der Messstellen sinken. „Ein Risiko durch mehr Beregnung können und dürfen wir nicht eingehen“, so der Verwaltungschef.
Er betont: „Wir müssen unser Grundwasser für kommende Generationen erhalten. Nur so können wir langfristig die Ernährung der Menschen in unserer Region und in Deutschland sicherstellen“, sagt Landrat Jens Böther. Deshalb müssen neue Wasserentnahmen fachlich fundiert bewertet werden. „Die Landwirtschaft benötigt für die Nahrungsmittelproduktion viel Wasser“, sagt Landrat Jens Böther. „Noch mal 30 Millimeter pro Quadratmeter würden unsere Grundwasser-Ressourcen belasten, negative Auswirkungen auf Flora, Fauna und Gewässer wären nicht auszuschließen – aber genau das fordert der Erlass.“
Von der zusätzlichen Entnahmemenge, die, wenn überhaupt, erst in einigen Wochen zur Verfügung stehen würde, könnten ohnehin nur noch einige Feldfrüchte profitieren, die spät geerntet werden. Dazu gehören unter anderem Zuckerrüben, Mais für Viehfutter und Biogasanlagen sowie Spätkartoffeln, andere Feldfrüchte wie viele Getreidesorten sind bereits durch.
Seit mehreren Jahren erstellt der Dachverband Feldberegnung ein hydrogeologisches Modell, um die Auswirkungen der Feldberegnung beurteilen zu können – insbesondere auch bezogen auf das Zusammenwirken aller Entnahmen. Damit möchten die Landwirte im Verband eine Grundlage für die Beantragung zukünftiger Erlaubnisse schaffen. „Wenn wir das jetzt plötzlich alles ganz einfach und ohne Gutachten beurteilen könnten, würde das unserem hohen Schutzanspruch, den wir für das Grundwasser haben, nicht gerecht werden“, sagt Landrat Böther. Landkreis und Bauernverband sind sich einig, dass der Erlass zwar gut gemeint war, am Ende aber bei den Landwirten überwiegend für Frust sorgen wird.
Mehr Informationen zum Thema Grundwasser im Landkreis Lüneburg gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/grundwasser.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Die neuesten Pressemitteilungen
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Grallwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr