1. Sitzung des Kreiswahlausschusses: Sechs Landtags-Kandidierende stehen fest
Die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 kann kommen – die sechs Kandidierenden, die die Wahlberechtigten im Wahlkreis Lüneburg-Land (48) per Erststimme wählen können, sind jetzt offiziell bestätigt. Bei seiner ersten Sitzung im Sitzungssaal des Landkreises Lüneburg am 12. August 2022 ließ der Kreiswahlausschuss alle Vorschläge zu. Zuvor erfolgte eine intensive Prüfung der Kandidatin und der Kandidaten, die von ihren Parteien zur Wahl vorgeschlagen wurden. Der Wahlkreis Lüneburg-Land umfasst die Samtgemeinden Amelinghausen, Bardowick, Gellersen, Ilmenau, Scharnebeck.
Rund 53.000 Wählerinnen und Wähler können ihre Erststimme für die Kandidatin bzw. einen der Kandidaten abgeben: Philipp Meyn (SPD), Jörn Schlumbohm (CDU), Detlev Schulz-Hendel (Grüne), Falk-Christian von Berkholz (FDP), Stephan Bothe (AfD) und Marianne Esders (Die Linke). Markus Wege, stellvertretender Kreiswahlleiter des Wahlkreises 48, hatte schon vor der Sitzung des Kreiswahlausschusses geprüft, „ob die Personen zur Kandidatur zugelassen werden können. Dabei wird zum Beispiel gecheckt, ob sie wählbar im Sinne des niedersächsischen Wahlrechts sind und sich nicht in einem anderen Wahlkreis ebenfalls aufgestellt haben.“ Die Kandidatin und die Kandidaten müssen das passive Wahlrecht haben, das heißt, sie müssen sich wählen lassen können. Dazu müssen sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens sechs Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Niedersachsen gemeldet sein. Und auch Formales wird bei der Zulassung sehr genau kontrolliert, erklärt Markus Wege: „Wir prüfen, ob alle Unterlagen vollständig und die Vorschläge rechtzeitig vorm Stichtag am 1. August 2022 um 18 Uhr eingegangen sind. Es handelt sich schließlich um eine hoheitliche Aufgabe, die wir hier vor Ort wahrnehmen.“
Kontrolliert wird das Verfahren in einer öffentlichen Sitzung vom gesamten Kreiswahlausschuss, dem neben dem Kreiswahlleiter und seinem Stellvertreter sechs weitere Wahlberechtigte des Wahlkreises angehören. Außerdem dürfen Vertrauenspersonen der Wahlkreisbewerber dabei sein und im Zweifelsfall zu dem von ihnen betreuten Wahlvorschlag Stellung nehmen.
Die Mitgliedschaft im Kreiswahlausschuss ist ebenso ein Ehrenamt wie die Auszählung der Stimmzettel am Wahltag. Für die Landtagswahl suchen die Samtgemeinden und der Landkreis noch Ehrenamtliche, die sich als Wahlhelfende in den Wahllokalen engagieren. Mehr Infos gibt es dazu unter www.landkreis-lueneburg.de/landtagswahl-2022
Hintergrund
Bei der Wahl zum Niedersächsischen Landtag hat jede und jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat bzw. die Direktkandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei unterstützt. Die Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander vergeben werden, d.h. mit der Erststimme kann eine Kandidatin bzw. ein Kandidat der Partei A unterstützt werden und mit der Zweitstimme die Landesliste der Partei B. Der Niedersächsische Landtag umfasst mindestens 135 Abgeordnete. Davon werden 87 per Erststimme als Direktkandidatinnen und -kandidaten aus den Wahlkreisen gewählt. Über die Landeslisten der Parteien erhalten zusätzlich mindestens 48 Abgeordnete einen Sitz im Parlament. Dazu muss deren Partei mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten.
Am 9. Oktober 2022 findet die 19. Landtagswahl in Niedersachsen statt. Dieses Mal ist der Landkreis Lüneburg in drei Wahlkreise aufgeteilt:
Wahlkreis 47 „Elbe“
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg
Wahlkreis 48 „Lüneburg-Land“
Samtgemeinden Amelinghausen, Bardowick, Gellersen, Ilmenau, Scharnebeck
Wahlkreis 49 „Lüneburg“
Hansestadt Lüneburg, Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Ostheide
Mehr Infos gibt es auf www.landkreis-lueneburg.de/landtagswahl-2022
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